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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-09-17

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-17

Wortprotokoll

Für diejenigen, denen es etwas schnell gegangen ist: Wir sind auf Seite 34 der Fahne. Es geht um das Bundesgesetz vom 24. März 2000 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen.

Wenn wir die Kapazitäten auf der Schiene steigern, haben wir mehr Züge, wir haben aber auch mehr Eisenbahnlärm. Das, meine ich, verpflichtet uns auch, dafür zu sorgen, dass bei der Lärmsanierung der Bahnen mit Hochdruck weitergearbeitet wird.

Mein Minderheitsantrag besteht aus zwei Punkten. Erstens will ich im Zweckartikel, dort, wo es um den Gegenstand dieses Gesetzes geht, noch etwas einfügen, nämlich mit Absatz 3: Es ist die Verpflichtung des Bundes, dass er mit finanziellen Beiträgen "die Forschung und Entwicklung von Lärmschutzmassnahmen an Schienenfahrzeugen und an Schieneninfrastrukturen" fördert. Es geht also darum, dass man die Möglichkeiten, die in der Technik existieren, genauer analysiert, die Forschung fördert, weil hier in diesem Bereich noch ein relativ grosses Potenzial besteht, Lärm zu reduzieren. Es geht also um eine Zustimmung dazu, dass der Bund hier bei der Forschung helfend einspringen kann.

Zweitens möchte ich, dass Fahrzeugsanierungen, für die der Bund auch Geld zur Verfügung stellt, nicht nur dann durchgeführt werden können, wenn diese Sanierungen so ausgelegt sind, dass die Fahrzeuge noch während zehn Jahren leistungsfähig sind, sondern dass Beiträge auch an Fahrzeugsanierungen gegeben werden können, wenn die Fahrzeuge noch mindestens fünf Jahre im Verkehr stehen. Das ist also [PAGE 1128] eine Verkürzung der Frist. Die Bestimmung gemäss Absatz 3 von Artikel 5 entspricht genau dem heutigen Gesetz, nur die Zahl zehn ist auf fünf reduziert worden; doch auf der Fahne stehen die Zahlen zehn und fünf. Das ist also ein Druckfehler auf der Fahne; es muss heissen: "Für Fahrzeuge, die vor 2010 oder weniger als fünf Jahre nach der Sanierung aus dem Betrieb genommen werden, werden keine Finanzhilfen ausgerichtet." Es geht also um eine Verkürzung der Frist von zehn Jahren auf fünf Jahre. Das ist der einzige Unterschied gegenüber dem geltenden Gesetz.

Bei Artikel 1 Absatz 3 geht es nur darum, dem Bund die Zuständigkeit zu geben, dass er mit finanziellen Beiträgen die Forschung noch etwas unterstützen kann.

Ich bitte Sie, diesen beiden Anträgen zuzustimmen. Es geht nicht um Hunderte von Millionen Franken, es geht wahrscheinlich nicht einmal um einen siebenstelligen Betrag; aber es geht darum, dass die Forschung Fortschritte machen kann, dass sie vonseiten des Bundes unterstützt wird, damit der Lärm beim Schienenverkehr möglichst stark reduziert werden kann. Wir hoffen, dass mehr Güter statt auf der Strasse auf der Schiene transportiert werden. Es geht darum, dass man auch jene Leute schützt, die nicht an Durchgangsstrassen des Güterverkehrs wohnen, sondern an Durchgangsbahnlinien des Güterverkehrs.