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preparatory:AB 8835

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten zwischen Weihnachten und Neujahr ohne Grund die Kündigung Ihrer Wohnung und müssen ihrem Vermieter ein missbräuchliches Motiv nachweisen - vielleicht wäre Ihre Silvesterparty leicht getrübt. Oder stellen Sie sich vor, Ihre [PAGE 1481] 90-jährige Mutter erhält die Kündigung. Vielleicht wären Sie dann bereit, sich irgendwann einmal fünf Minuten mit dem effektiv nicht bestehenden Kündigungsschutz im Mietrecht auseinander zu setzen.

Die Wohnung ist ein spezielles Gut. Sie ist nicht vergleichbar mit einem Hemd oder mit Rindfleisch. Sie bedeutet für alle Heimat. Menschen sind keine Ware, die man x-beliebig in der Schweiz herumschieben kann. Aus meiner Praxis weiss ich, dass die Kündigung für alle Betroffenen jeweils einen Schock darstellt. Die Schweiz ist ein steiniger Boden im Bereich des Kündigungsschutzes. Von 1972 bis 1990 kannten wir praktisch überhaupt keinen Kündigungsschutz. Seit 1990 gibt es einen relativ schwachen Schutz im Mietrecht.

Demgemäss ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Paradoxerweise muss die Mieterin oder der Mieter diesen Missbrauch beweisen, was in den meisten Fällen schlicht nicht möglich ist, da es sich beim Kündigungsmotiv um eine innere Tatsache handelt. Wenn ich Ihnen beispielsweise sage, Ihre Krawatte sei schön, können Sie mir auch nicht nachweisen, dass ich eigentlich das Gegenteil finde.

Der Kündigungsschutz, so wie er jetzt im Gesetz steht und wie er auch gehandhabt wird, ist zu schwach. Folgende Beispiele werden in der Praxis nicht als Verstoss gegen Treu und Glauben erachtet: Wenn jemandem gekündigt wird, weil er oder sie ab und zu die Schuhe vor der Haustüre abstellt; die Kündigung gegenüber einer 90-jährigen Frau, um die Wohnung irgendeinem entfernten, eher unbekannten Kollegen weiterzuvermieten. Und was das Schlimmste ist im geltenden Recht: Eine Kündigung ist dann nicht missbräuchlich, wenn man Frau Müller kündigt, um von Herrn Meier eine höhere Miete zu verlangen.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, insbesondere Herrn Bundesrat Couchepin, der sich ja für die Mieterinnen und Mieter einsetzen will: Wenn Sie den Kündigungsschutz beim Preisschutzmodell, das Sie jetzt vorsehen, nicht verstärken, dann hat das verheerende Konsequenzen. Weshalb? Von heute auf morgen - ich gehe nicht davon aus, dass das eintreffen wird, aber es wäre möglich - könnten sämtliche Vermieter den Mieterinnen und Mieter kündigen, damit sie vom nächsten Mieter die neue statistische Miete plus 15 Prozent erhalten können.

Hier gibt es einfach einen Änderungsbedarf, den auch Herr Bundesrat Couchepin, der sich für die Mieterinnen und Mieter einsetzen will, einsehen muss.

Was verlangt nun die Minderheit? Wir verlangen eigentlich das Logischste und Klarste auf der Welt: dass eine Kündigung nur dann gültig sein soll, wenn ein gerechtfertigter Grund vorliegt. Logisch ist auch, dass der Vermieter dafür beweispflichtig ist. Mit diesem Modell bleiben Kündigungen weiterhin möglich, zum Beispiel wegen Eigenbedarf; Kündigungen bleiben möglich wegen Vertragsverletzung der Mieterinnen und Mieter, Kündigungen bleiben möglich bei Zahlungsverzug. Das heisst, Sie können praktisch unter jeder Voraussetzung kündigen, es muss einfach ein gerechtfertigter Grund vorliegen, und der Vermieter muss diesen Grund beweisen.

Mein Minderheitsantrag ist im europäischen Vergleich wie immer sehr moderat. Einige europäische Länder sehen eine abschliessende Regelung der Kündigungsmöglichkeiten vor. Wir gehen nicht davon aus, sondern es sollen sämtliche möglichen gerechtfertigten Gründe offen bleiben.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu unserer Volksinitiative ausgeführt, der Kündigungsschutz habe sich bewährt, es bestehe kein Änderungsbedarf. Ja, weshalb ist wohl der Bundesrat dieser Ansicht? Weil sich die bürgerliche Seite während den letzten zehn Jahren aus der Kündigungsdiskussion verabschiedet hat, weil nämlich der Kündigungsschutz für sie kein Problem mehr ist, da er derart vermieterfreundlich geregelt ist. (Zwischenrufe) Deshalb besteht jetzt für den Bundesrat kein Änderungsbedarf.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.