preparatory:AB 88369
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit I, aber auch für die Fraktion der FDP. Zum Antrag meiner Minderheit I: Dieser Antrag war in der Kommission nach der ersten Lesung und nach drei Ausmehrungen mit 17 zu 8, 15 zu 8 und 15 zu 6 Stimmen gegenüber anderen Anträgen klar der Antrag der Kommissionsmehrheit. Drei Monate später wurde er dann in der zweiten Lesung leider zum Minderheitsantrag. Mit diesem Minderheitsantrag möchte ich die ständerätliche Fassung, die ich grundsätzlich unterstütze, aus folgenden Gründen abändern: Gemäss dem Beschluss des Ständerates, den Sie auch auf der Fahne haben, müsste der Bundesrat zweimal mit einer Vorlage vor das Parlament treten. Damit könnte zum gleichen Thema auch zweimal das Referendum ergriffen werden. Das ist des Guten zu viel. Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung bestimmt, dass die Genehmigung völkerrechtlicher Verträge in die Kompetenz der Bundesversammlung fällt. Davon ausgenommen sind Verträge, für deren Abschluss aufgrund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zuständig ist. Deshalb ist nicht einzusehen, dass im Güterverkehrsverlagerungsgesetz die Genehmigung durch die Bundesversammlung festgeschrieben wird, nachdem die Eckwerte für die Einführung der Alpentransitbörse im Gesetz vorgegeben sind.
Auch der Verweis auf Artikel 7a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes in der ständerätlichen Fassung ist überflüssig und eher Verwirrung stiftend. Diese Fassung des Ständerates nimmt jetzt der Einzelantrag Amstutz wieder auf. Es freut mich natürlich, dass Herr Amstutz in der Begründung schreibt, dass der Ständerat mit seiner Fassung der Wichtigkeit und der Tragweite solcher völkerrechtlichen Verträge Rechnung getragen hat. Aber wie gesagt, hier wird doppelt genäht, und das ist des Guten zu viel.
Die Kommission hat, wie Sie sehen, eine neue Fassung beschlossen. Diese ist aber absolut untauglich, weil die Einführung einer Alpentransitbörse definitiv und zwingend zunächst mit der EU ausgehandelt werden muss. Dies wurde in der Botschaft, in der Kommission und seitens des Departementsvorstehers x-mal ausgeführt. Die Kommissionsmehrheit kann es offenbar immer noch nicht glauben und beantragt, die Alpentransitbörse "wenn immer möglich" mit den übrigen Ländern des Alpenbogens abzustimmen und die "dafür allenfalls erforderlichen internationalen Übereinkommen" abzuschliessen. Aber die anderen Alpenländer können so etwas nicht ohne das Einverständnis der EU abmachen: Es ist nicht möglich und nicht umsetzbar, was die Kommissionsmehrheit beantragt. Auch gesetzestechnisch ist eine Formulierung wie "wenn immer möglich" unmöglich. Sie lässt nämlich offen, was passieren soll, wenn die Abstimmung mit den Ländern des Alpenbogens nicht gelingt. Dass die einseitige Einführung nicht möglich ist und sein wird, sollte nun andererseits endlich zur Kenntnis genommen werden.
In die gleiche Richtung geht der Minderheitsantrag II (Pedrina), welcher die Alpentransitbörse im Gegensatz zu den übrigen Fassungen zwingend bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Beratungen im Parlament einführen will. Wie in der Mehrheitsfassung wird auch hier verlangt, die Börse "wenn immer möglich" mit diesen Ländern abzustimmen und "die dafür erforderlichen internationalen Übereinkommen" abzuschliessen. Zusätzlich würde mit dem Antrag der Minderheit II die Verhandlungsposition des Bundesrates massiv geschwächt: Wegen der starren Zeitvorgabe wäre der Bundesrat in Zugzwang und müsste sich von der Gegenpartei Bedingungen diktieren lassen. Es kommt dazu, dass die Alpenländer und die EU-Kommission zurzeit eine Studie betreffend die Machbarkeit einer Alpentransitbörse erstellen. In der Kommission wurde uns gesagt, dass diese Studie nächstes Jahr im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz diskutiert werden soll. Da würde es die Verhandlungsposition der Schweiz nicht gerade stärken, wenn sie sich ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt anschicken würde, im Alleingang eine Alpentransitbörse einzuführen.
Der Streichungsantrag der Minderheit III (Giezendanner) spricht für sich, das heisst, er richtet sich gegen die Ergebnisse aller Volksabstimmungen über die Verlagerungspolitik. Zwar hat auch die FDP in ihrer Vernehmlassungsantwort vom Oktober 2006 festgehalten, sie sei nicht bereit, die Alpentransitbörse zu unterstützen; der Bundesrat solle zuerst nachweisen, dass er alle anderen möglichen Massnahmen geprüft habe. Nun ist es aber leider so, dass der Bundesrat hinsichtlich der Verlagerungsmassnahmen bis jetzt nicht sehr fantasievoll war. Die Alpentransitbörse stammt ja auch nicht aus seiner Küche. Dem Zusatzbericht der Verwaltung konnten wir entnehmen, dass zur Erreichung des als optimistisch eingestuften Zwischenziels zum heutigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Massnahmen definiert werden könnten und dieses Ziel zum heutigen Zeitpunkt auch nicht gesichert sei.
Aufgrund dieser desolaten Ausgangslage beziehungsweise mangels tauglicher Alternativen unterstützt eine grosse Mehrheit der FDP-Fraktion die Alpentransitbörse in der Fassung der Minderheit I. Zu diesem Minderheitsantrag gehört auch Absatz 1bis in der Fassung der Mehrheit. Meine Minderheitsanträge auf Streichen der Artikel 7 und 12 wären dann eine Folge der Annahme meines Minderheitsantrages zu Artikel 6, weil der Bundesrat für die Umsetzung der Alpentransitbörse ja ein Gesetz vorlegen müsste.
Zur Begründung meines Minderheitsantrages zu Absatz 2: Die Kommission hat sich lange mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Durchfahrtsrechte unentgeltlich als Bonus verteilt werden können oder zwingend nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu versteigern sind. Es stellen sich folgende Fragen: Macht das Modell einer unentgeltlichen Verteilung im Sinne eines Bonussystems ökonomisch Sinn, und wäre ein solches rechtlich überhaupt möglich, beziehungsweise liessen sich möglicherweise die Probleme im Hinblick auf das Landverkehrsabkommen und den lokalen Kurzstreckenverkehr entschärfen? Die Kommission hat zu dieser Problematik einen Zusatzbericht der Verwaltung verlangt und erhalten. Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine unentgeltliche Vergabe von Durchfahrtsrechten aufgrund der offenen Frage eines gleichbehandelnden, nichtdiskriminierenden und von Wettbewerbsverzerrungen freien Verteilkriteriums äusserst schwer umsetzbar und eine in Verhandlungen mit der EU sehr wenig erfolgversprechende Variante ist.
Mit einer kostenlosen Vergabe entstünden neue Problemkreise in Form von Beihilfen, rechtlichen Vorbehalten und Diskriminierungstatbeständen, die in jedem Fall mit der EU zu diskutieren wären.
Ein gerechter Verteilungsschlüssel, welcher zudem, dem Verlagerungsgesetz entsprechend, nachhaltig die Verkehre verlagert, wäre sehr schwierig zu bestimmen. Die entgeltliche Versteigerung, wie sie der Bundesrat und meine Minderheit I vorschlagen, stellt eine nichtdiskriminierende und allgemein anerkannte Methode für die Zuteilung dar. Wer ein Durchfahrtsrecht benötigt, kann dieses zum entsprechenden Preis erwerben. Die Zuteilung knapper Kapazitäten über den Preis ist zudem auch seitens der EU ein breit anerkanntes Prinzip, welches in den verschiedenen Sektoren in entsprechenden Richtlinien festgelegt ist. Damit die Börse in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Landverkehrsabkommens eingeführt werden kann, sind zunächst Sondierungsgespräche mit der EU zu führen, um die Spielräume auszuleuchten. Die Anwendung marktorientierter Zuteilungskriterien verspricht mehr Erfolg als die Priorität für mehr oder weniger willkürliche Verteilkriterien.
Im Rahmen der Diskussion über die Gratisvergabe von Durchfahrtsrechten ist laut dem erwähnten Bericht mit dem Entwurf des Bundesrates im Hinblick auf Verhandlungen mit der EU auch ein Konzept der Alpentransitbörse möglich, bei welchem ein bestimmter Anteil an der Gesamtmenge an Durchfahrtsrechten der EU unentgeltlich überlassen wird und die Verteilung dieses Anteils der EU überlassen wird. Die EU kann auch über mögliche Einnahmen entsprechend frei verfügen. Verhandlungsgegenstand wäre dann auch die Bestimmung der Anteile, welche der EU bzw. der Schweiz zufallen.
Auch wenn der Antrag der Mehrheit auf den ersten Blick originell erscheint, so ist er eben doch höchst problematisch [PAGE 1109] und widerspricht dem Landverkehrsabkommen. Deshalb ersuche ich sie zusammen mit der FDP-Fraktion, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Zu Absatz 2 haben wir ja auch noch einen Einzelantrag Leutenegger Filippo. Hier geht es wieder um die Formulierung "von Grenze zu Grenze". Das hatten wir gestern schon, und ich kann dazu nur sagen, dass einige hier nicht wissen wollen, was sie tun.