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Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Am 23. März 2007 reichte Nationalrat Ulrich Schlüer eine parlamentarische Initiative zur Anpassung der Genfer Konventionen ein. Die APK-NR gab dem Vorstoss am 6. November 2007 mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Die Mehrheit brachte damals zwei Argumente vor: Bestätigung eines Handlungsbedarfs sowie Abklärung eines solchen wie auch des vom Initianten vorgeschlagenen Weges durch die Verwaltung. Die Minderheit stellte die Richtigkeit des Weges, nämlich den einer parlamentarischen Initiative, infrage und/oder äusserte die Befürchtung, deren Erfüllung führe zu einer Schwächung der Genfer Konventionen.

Die APK-SR beschloss am 8. Mai 2008 einstimmig, sich der APK-NR nicht anzuschliessen und der parlamentarischen Initiative Schlüer keine Folge zu geben. Die APK-SR hatte ähnliche Einwände wie die Minderheit der APK-NR. Als Alternative zur parlamentarischen Initiative Schlüer beschloss sie ein Kommissionspostulat mit dem Titel "Das humanitäre Völkerrecht und die heutigen bewaffneten Konflikte" (08.3445). Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der insbesondere zu den vom Vorstoss Schlüer aufgeworfenen Fragen Stellung nimmt.

Aufgrund des abweichenden Beschlusses der ständerätlichen Kommission hatte unsere APK erneut über die Initiative zu befinden. Sie schloss sich am 30. Juni 2008 mit 14 zu 7 Stimmen der ständerätlichen Schwesterkommission an. Die Hauptargumente, die gegen die parlamentarische Initiative vorgebracht wurden, waren die folgenden:

1. Das humanitäre Völkerrecht ist nicht nur auf zwischenstaatliche Konflikte, sondern auf sämtliche Konflikte, also auch auf sogenannt asymmetrische Konflikte und auf Terrorangriffe anwendbar. Auch nichtstaatliche Gruppen sind an das humanitäre Völkerrecht gebunden.

2. Bei den Fragen, bei denen tatsächlich Klärungsbedarf besteht, sind die Schweizer Behörden bereits aktiv. Beispiele sind Fragen wie: Wie lange darf eine Zivilperson festgehalten werden, was genau ist unter dem Begriff der direkten Teilnahme an Kampfhandlungen zu verstehen, wie steht es um die Beteiligung von privaten Sicherheitsfirmen an bewaffneten Konflikten?

3. Es besteht die Gefahr, dass mächtige Staaten eine Revision der Genfer Konventionen als Gelegenheit benützen könnten, die bestehenden Verpflichtungen zu schwächen. Die wirkliche Herausforderung ist es, sich für eine bessere Einhaltung und Anwendung des heutigen Rechtes einzusetzen, und nicht, dieses zu verändern.

4. Das IKRK ist aus obigen Gründen beunruhigt über den Vorschlag, die Genfer Konventionen zu revidieren. Es befürchtet, statt der intendierten Fortschritte könnte die parlamentarische Initiative Schlüer Rückschritte provozieren.

5. Der von der ständerätlichen APK eingeschlagene Weg eines Kommissionspostulates ist der gangbarere Weg. Allerdings ist hier beizufügen, dass sowohl die APK des Nationalrates wie auch der Nationalrat selber nur über die parlamentarische Initiative befinden konnte bzw. befinden kann.

Die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates empfiehlt Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative Schlüer keine Folge zu geben.

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