Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-17
Wortprotokoll
Die Genfer Konvention hatte ursprünglich den hauptsächlichen Zweck, im Falle von bewaffneten Konflikten jene Personen zu schützen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen. Noch im 19. Jahrhundert haben praktisch ausschliesslich Heere gegeneinander Krieg geführt, wobei die Zivilbevölkerung wenig betroffen war. Handel und Wandel gingen selbst in der Nähe von Schlachtfeldern erstaunlich unbehelligt weiter. Dies änderte sich im Ersten Weltkrieg und erst recht im Zweiten Weltkrieg drastisch: Nun wurden auch Millionen von unbeteiligten Zivilisten Opfer von Gewaltanwendung. Diese Tendenz setzte sich in den zahlreichen Konflikten der Nachkriegszeit noch zusätzlich fort.
Heute erleben wir in der Regel nicht mehr Staaten als Kriegsführende, und Kriege werden nicht mehr formell erklärt. Sie beginnen schleichend und meist aus ethnischen, religiösen oder ökonomischen Gründen. Der Verlauf der jeweiligen Landesgrenzen ist dabei nicht mehr entscheidend. Die heutigen Kriegshandlungen sind asymmetrisch, geprägt von Terrorakten. Die Trennung zwischen Uniformierten und Zivilisten wird immer unerheblicher, ja, die Uniformierten sind heute oft besser geschützt als Zivilisten, als alte Menschen und Kinder. Diese Art Kriegsführung ist eine relativ neue Erscheinung. Sie trifft zweifellos den Kerngehalt der Genfer Konvention, wird aber deren aktuellem Wortlaut nicht gerecht. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele:
1. Ein besonders entsetzliches Verbrechen der neuesten Zeit stellt die mediale Vorführung und öffentliche Abschlachtung von Geiseln dar, mit dem Ziel, den Gegner abzuschrecken und einzuschüchtern. Hier müsste die Genfer Konvention festlegen, dass kein Staat auf seinem Territorium Sender dulden darf, die solche Abscheulichkeiten filmen oder senden.
2. Die sogenannten Hisbollah-Milizen haben Raketen aus zivilen Wohnblocks abgefeuert und so Zivilisten gleichsam als lebende Schutzschilde missbraucht. Bei einem Gegenschlag konnte dann die andere Seite als Mörder der Zivilbevölkerung denunziert werden. Auch hier fehlt heute in der Genfer Konvention ein entsprechendes Verbot.
Die Grossmächte werden diese wichtige Problematik nicht aufgreifen, da sie oft direkt oder indirekt in die Konflikte verwickelt sind. Es wäre eine wichtige Aufgabe des neutralen Kleinstaates Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konvention, hier Abhilfe zu schaffen. Mittels eines Zusatzprotokolls soll der Schutz der Zivilbevölkerung vor der heute häufigen Konfliktaustragung im Rahmen der asymmetrischen und terroristischen Kriegsführung besser gewährleistet werden. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit dem IKRK geschehen.
Die APK unseres Rates hat das Anliegen der parlamentarischen Initiative Schlüer vorerst unterstützt, es aber nach dem negativen Votum der APK des Ständerates fallengelassen - wir meinen, zu Unrecht. Als Gegenargument hörten wir, die Schweiz solle ausserhalb der Uno keine Initiative in dieser Richtung unternehmen. Nur wird bei der Uno mit dem Machtinstrument des Sicherheitsrates in dieser Hinsicht nichts geschehen. Dabei handelt es sich um ein echtes, dringliches humanitäres Anliegen, für das die neutrale Schweiz prädestiniert ist. Und es wäre erst noch eine Aktion jenseits von persönlichen Profilierungsübungen, lautstarker Podienaussenpolitik und einer heute allzu oft betriebenen Diplomatie des Zeigefingers.