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Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-18

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion "Keine Einbürgerung ohne siebenjährige Niederlassungsbewilligung" wurde in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates am 10. April 2008 beraten und behandelt. Die Herren Wobmann und Fehr Hans haben diese parlamentarische Initiative als Sprecher in der Kommission vorgestellt. Beide haben ihre Begründungen vorgelegt und erläutert - Herr Fehr Hans hat das jetzt noch einmal gemacht.

Nach einer eingehenden Diskussion kam die Kommission aber zum Schluss, der Initiative keine Folge zu geben. Warum? Sie lehnt es in der Mehrheit ab, den siebenjährigen Besitz einer Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die Einbürgerung in der Bundesverfassung festzuschreiben. Diese Vorschrift würde zu weit führen, da sie vor allem diejenigen Einbürgerungswilligen benachteiligen würde, die vorerst während Jahren eine Jahresaufenthaltsbewilligung besessen und sich gut integriert haben, bevor sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Letztlich sei bei einer Einbürgerung eine erfolgreiche Integration höher zu gewichten als der Besitz einer Niederlassungsbewilligung während einer bestimmten Anzahl Jahren. Die SPK anerkennt jedoch, dass die gegenwärtige Rechtslage widersprüchlich ist: Ein vorläufiger Aufenthalt wird durch die Behörden überprüft und eine Prüfung kann zu einer Wegweisung führen; ein vorläufiger Aufenthalt kann aber auch in eine Einbürgerung münden.

Die Kommission unterstützt deshalb die Forderung, dass nur eingebürgert werden soll, wer eine Niederlassungsbewilligung besitzt. Sie hat daher einer anderen, am selben Tag vorgeprüften parlamentarischen Initiative (06.485), ebenfalls von der SVP-Fraktion, mit dem Titel "Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung", Folge gegeben.

Die Kommission anerkennt somit den gesetzgeberischen Handlungsbedarf - den Herr Fehr Hans auch hier im Rat wieder dargelegt hat -, vor allem auch mit Blick auf eine [PAGE 1185] bessere Koordination der unterschiedlichen kantonalen Vorschriften und Verwaltungspraktiken. Damit würde man auch das von Herrn Fehr Hans geforderte gleiche Niveau erreichen.

Wie gesagt: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, keine Folge zu geben.

Die Kommissionsminderheit stösst sich daran, dass nach dem geltenden Recht auch Personen eingebürgert werden können, welche lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sind oder als abgewiesene Asylbewerber vorläufig aufgenommen wurden. Nur der verfassungsmässig vorgeschriebene Besitz einer siebenjährigen Niederlassungsbewilligung biete Gewähr, dass das Bürgerrecht nicht allzu leichtfertig erworben werden könne.

Wie gesagt: Mit dem Folgegeben zur Initiative 06.485 hat die Kommission eben den Handlungsbedarf festgestellt; aufgrund dieses Folgegebens kann man wahrscheinlich diese Anliegen von Herrn Fehr Hans in die Diskussion aufnehmen und bereinigen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden - beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative 07.446 keine Folge zu geben.