Lexipedia

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-18

Wortprotokoll

Ich werde wesentlich kürzer sprechen als meine Vorredner. Die Sache ist eigentlich klar: Wir verlangen mit unserer parlamentarischen Initiative eine Ergänzung von Artikel 38 der Bundesverfassung, sodass eine Einbürgerung nur noch möglich sein soll, wenn der Bewerber oder die Bewerberin seit mindestens sieben Jahren über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung, das heisst über eine Niederlassungsbewilligung, also Ausweis C, verfügt.

Warum ist das nötig? Es ist so, dass heute eine sehr paradoxe Situation besteht: Ausländer können mit dem Ausweis B, also mit befristetem Aufenthalt, oder mit einer vorläufigen Aufnahme oft einfacher und rascher zum Bürgerrecht gelangen als mit einem Ausweis C.

Der Grund für diese Paradoxie liegt darin, dass bei uns die Wohnsitzfrist - von insgesamt zwölf Jahren - zählt und dass eine Einbürgerung aufgrund dieser Wohnsitzdauer und nicht aufgrund des Aufenthaltsstatus erfolgt. Das heisst: Selbst abgewiesene Asylbewerber können sich trotz negativem Entscheid provisorisch oft jahrelang in der Schweiz aufhalten. Dann können sie wegen der "erfüllten Fristen" letztlich auch zum Privileg einer Einbürgerung kommen.

Die Konsequenzen sind gravierend: Straf- und Vollzugsbehörden haben es immer mehr mit straffälligen Eingebürgerten zu tun, die bei drohender Ausweisung einfach den Schweizerpass vorweisen und sagen: Ja bitte, ich habe den Pass. Das ist stossend und nicht akzeptabel.

Zum Schluss: Selbst die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission unseres Rates war der Meinung, dass die gegenwärtige Rechtslage nicht akzeptabel ist, dass sie widersprüchlich ist. Man ist dann aber leider auf halbem Weg stehengeblieben und hat gesagt: Ja, wir wollen eine Änderung der Gesetzesgrundlagen, damit es für die Einbürgerung zwingend wenigstens einen Ausweis C braucht. Aber damit lösen Sie das Kernproblem - eben die Fristenfrage - nicht.

Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative und damit der siebenjährigen Mindestdauer der Niederlassung C für Einbürgerungen zuzustimmen. Dann besteht eine solide Grundlage und echte Rechtsgleichheit, und es gibt keine stossenden Privilegien mehr.