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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-18

Wortprotokoll

Namens der Minderheit empfehle ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Rennwald 07.442 [PAGE 1179] zuzustimmen und die Ratifikation des Übereinkommens über Nachtarbeit in Angriff zu nehmen.

Dass hier überhaupt eine parlamentarische Initiative zur Diskussion steht, ist auf die leider sträfliche Untätigkeit und Nachlässigkeit des Bundesrates im Umgang mit Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zurückzuführen. Im Fall des Übereinkommens über die Nachtarbeit ist das vor allem auch deshalb besonders störend, weil die Schweiz im Bereiche der Nachtarbeit eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen hat, die gerade mit der internationalen Rechtslage, mit der Rechtslage auf der Stufe der ILO begründet worden sind. Ich erinnere Sie an die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen. In diesem Zusammenhang hat man auch mit diesem Übereinkommen, mit dieser internationalen Rechtslage argumentiert. Wenn es nun aber darum geht, auch B zu sagen, nämlich mit den Rechten, die mit diesem Übereinkommen verbunden sind, Ernst zu machen und das Übereinkommen zu ratifizieren - dann sind Bundesrat und Verwaltung untätig, lassen die Dinge treiben. Das ist ein Zustand, der für die Schweiz bedenklich und beschämend ist.

Es geht um ganz elementare Sachen in diesem Übereinkommen, die aufgrund der schweizerischen Rechtsordnung eigentlich kein Problem sein sollten. Folgendes gehört zu den elementarsten Arbeitsrechten: Wenn jemand aus medizinischen Gründen für Nachtarbeit untauglich ist, soll er ein Recht haben, in die Tagesarbeit versetzt zu werden. Auch das Recht auf Ausgleich, etwas Elementares, ist im Gesetz verankert: ein Ausgleich in Form von Zeit oder Geld, aber vor allem in Form von Zeit. Dasselbe gilt für die Frage der Gesundheitsprüfung: Wenn jemand regelmässig Nachtarbeit leisten muss, hat er das Recht auf eine unentgeltliche Gesundheitsprüfung. Und auch der Mutterschutz und die Nichtdiskriminierung der nachtarbeitenden Frauen und Männer gegenüber den Tagarbeitenden sind elementare Rechte.

Sie haben vor Kurzem beschlossen, den Jugendschutz abzubauen, das heisst, Nachtarbeit auch für junge Erwachsene zuzulassen. Auch das ist mit entsprechenden Verpflichtungen verbunden: dass man dafür schaut, dass aus der Nachtarbeit keine Nachteile erwachsen. Es ist zwingend, dass auch die Schweiz diese Schritte, die längst fällig sind, nachvollzieht. Das bedeutet, dass dieses Abkommen ratifiziert werden sollte. Besonders beschämend auf der Stufe der parlamentarischen Beratung ist es nun, dass man nicht einmal bereit war, die Rechtslage sorgfältig zu prüfen. Es ist nämlich ohne Weiteres so - Herr Rennwald hat darauf hingewiesen -, dass dieses Abkommen technisch ratifiziert werden könnte, wie die Verwaltung gesagt hat. Man nimmt sich aber nicht die Zeit, die Mühe, das auch im Detail zu prüfen.

Die Kommission hat es mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 12 Stimmen abgelehnt - im knappestmöglichen Stimmenverhältnis -, diese Prüfung zu veranlassen. In diesem Sinne muss ich Sie bitten, der parlamentarischen Initiative Rennwald 07.442 Folge zu geben.