Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte kurz meine parlamentarische Initiative 07.444, "Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten", begründen. Es geht darum, mit dieser Initiative zu erreichen, dass das Übereinkommen Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation über private Arbeitsvermittler aus dem Jahr 1997 ratifiziert wird.
Vielleicht kurz zur Begründung: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft über die neuen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation selber festgestellt, dass die Schweiz mit der Stossrichtung und den Prinzipien des neuen Übereinkommens einverstanden ist, geht es doch mit der Schweiz gerade um ein Land, das zu der Gruppe von Ländern gehört, welche private Arbeitsvermittler schon seit Langem zulassen. Angesichts des Strukturwandels und der Dynamik des heutigen Arbeitsmarktes, so die Argumentation des Bundesrates, könnte es sinnvoll sein, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Der Bundesrat hat es trotzdem abgelehnt, die Ratifikation vorzuschlagen.
Wieso ist die Frage der Temporärangestellten so bedeutend? Ein paar Zahlen dazu: Von 2004 bis 2006 hat die Temporärarbeit in der Schweiz um knapp 60 Prozent zugenommen. Wenn wir das in Vergleich zu 1993 setzen, hat sich die Temporärarbeit sogar vervierfacht. Es ist ja nicht ein spezifisch schweizerisches Phänomen, sondern ein Phänomen insgesamt auch in Europa und in anderen Ländern. Mit anderen Worten: Der Anteil der Temporärbeschäftigung ist heute enorm hoch, und deshalb haben wir alles Interesse daran, ein Übereinkommen zu ratifizieren, das die Grundregeln der privaten Arbeitsvermittlung klar regelt. Das mal zur Begründung.
Wir stellen heute gerade bei Temporärarbeitenden Probleme fest: ungleiche Arbeitsbedingungen und in dem Sinne Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt, Diskriminierungen, die immer noch vorkommen. Wir stellen auch fest, wenn wir Lohnuntersuchungen machen, dass die Differenzen gerade bei der Temporärarbeit im Vergleich zur Arbeit der normal Beschäftigten zum Teil eklatant hoch sind. Angesichts dessen ist es nach unserer Meinung richtig, dass wir mit diesem Übereinkommen effektiv einen klareren gesetzlichen Rahmen für die private Arbeitsvermittlung schaffen. Es ist klar - der Bundesrat hat es ja festgestellt -, dass es in einigen Bereichen Auswirkungen auf die Gesetzgebung hätte: das Verbot, von Arbeitnehmenden Gebühren für die Anmeldung oder Kommissionen für die Vermittlung zu verlangen. Auswirkungen gäbe es auch bei den Kündigungsfristen, bei der Reglementierung des Zugangs zu Aus- und Weiterbildung, beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, beim Festlegen von Mindestlöhnen, bei der Überwachung privater Arbeitsvermittler usw. Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, wieso es sinnvoll wäre, dieses Übereinkommen zu ratifizieren und diese Gesetzgebung im Sinne des Bundesrates halt eben anzupassen.
Die Kommission hat es abgelehnt, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, obschon im Sinne des Bundesrates ein Vorschlag vorgelegen hat, wonach man nämlich der tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der ILO den Auftrag erteilen könnte, die zu erwartenden Auswirkungen einer eventuellen Ratifizierung zu untersuchen. Die Kommission wollte darauf nicht einsteigen, sie will dieser parlamentarischen Initiative 07.444 keine Folge geben.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit nicht zuzustimmen.