Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-11
Wortprotokoll
Es geht in Absatz 2 um die Frage, wie viele Prozente der Teuerung auf die Mietzinse überwälzt werden dürfen. Der Bundesrat hat, wie wir bereits gehört haben, eine Überwälzung von 80 Prozent der Teuerung vorgesehen.
Im Namen der SP-Fraktion möchte ich Ihnen eine Überwälzung von 60 Prozent der Teuerung beliebt machen, und zwar aus folgenden Gründen: Wenn die Liegenschaften heute mit durchschnittlich 40 Prozent Eigenkapital finanziert werden, dann sollen diese 40 Prozent der Teuerung angepasst werden. Da im revidierten Mietrecht die übrigen Kosten nicht mehr angepasst werden, rechtfertigt es sich, zusätzliche 20 Prozent ebenfalls der Teuerung anzupassen. Damit kommen wir auf die 60 Prozent, die im Antrag der Minderheit II (Thanei) vorgeschlagen werden. Immerhin sind wir uns darin einig, dass mit dieser Revision die Verteilungsneutralität gewahrt werden soll. Diese erreichen wir mit einer Anpassung in der Höhe von 60 Prozent am besten.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen 80 Prozent sind ungenau; das wurde auch in der Kommission zugegeben. Der Antrag der Kommissionsmehrheit geht sogar noch weiter und will diesbezüglich gar keine Regelung. Das heisst natürlich nichts anderes, als dass die volle Teuerung, also 100 Prozent, überwälzt werden kann. Am Beispiel des Ölpreises im letzten Herbst können wir aber zeigen, dass eine hundertprozentige Überwälzung der Teuerung niemals gerechtfertigt ist, denn die hohen Ölpreise im letzten Herbst haben einen Teuerungsschub ausgelöst. Das Öl wird aber separat über die Nebenkosten abgerechnet. Es ist deshalb ungerechtfertigt und unfair, wenn diese Kosten über die Teuerung zusätzlich auch noch auf die Mieten überwälzt werden. Damit wäre dann die Verteilungsneutralität, auf die man sich doch weitgehend geeinigt hat, nicht mehr gegeben.
In Absatz 3 geht es darum, die Situation zu regeln, wenn die Jahresteuerung auf 5 Prozent und höher klettert. Der Bundesrat will hier eine angemessene Reduktion anordnen können, wenn die Jahresteuerung während mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren die 5-Prozent-Grenze übersteigt. Die Minderheit II (Thanei) möchte die Überwälzung der Jahresteuerung auf 5 Prozent beschränken. Wir müssen uns bei dieser Massnahme bewusst sein: Der Mietzins macht innerhalb des Indexes bereits einen beträchtlichen Anteil aus, nämlich 20 Prozent. Steigen die Mietzinse aufgrund einer hohen Teuerung, heizen sich diese beiden Grössen gegenseitig an, was natürlich niemals wünschbar sein kann. Die Minderheit II baut hier eine natürliche Sicherheitsmassnahme ein. Es gibt aber noch einen anderen Grund, der Minderheit II zuzustimmen.
Im bisherigen System, das sich auf den Hypothekarzinssatz stützte, gibt es immer auch eine Korrekturmöglichkeit. Wenn der Hypothekarzinssatz sinkt, muss auch die Miete entsprechend gesenkt werden - oder sie hätte jeweils zumindest gesenkt werden müssen! Mit dem neuen System der Indexierung gibt es diese Korrekturmöglichkeit nicht mehr. Wenn Sie eine hohe Indexierung zulassen, ist das immer wieder die Basis für die nächste Anpassung. Wir müssen deshalb ein Interesse daran haben, dass die Erhöhungsgründe nicht kumuliert werden und dass wir nicht eine Überindexierung haben.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, sowohl bei Absatz 2 als auch bei Absatz 3 der Minderheit II zuzustimmen.