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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-18

Wortprotokoll

Zur Begründung des Minderheitsantrages: Ich empfehle Ihnen, der parlamentarischen Initiative Levrat 07.474 Folge zu geben, und verweise zusätzlich auf meine Bemerkungen zur parlamentarischen Initiative Rennwald, wo es um die Nachtarbeit ging. Es gibt einen Zusammenhang mit der Politik der Schweiz gegenüber internationalen Konventionen, die dazu führen müsste, dass dieser Initiative Folge gegeben wird. Es gibt aber auch eine materielle Begründung dafür.

Zunächst zur Haltung der Schweiz gegenüber den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation: Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation. Anfang des letzten Jahrhunderts kam die Schweiz, bürgerlich geführt, zum Schluss, dass sie als hochindustrialisiertes Land - die Schweiz war schon damals einer der führenden Industriestaaten - ein Interesse an der Angleichung der Arbeitsstandards haben müsse, weltweit, damals aber schwergewichtig in Europa. Sie kam zum Schluss, dass es deshalb aus ökonomischen und sozialen Gründen in ihrem Interesse liege, dass gewisse Minimalstandards geschaffen würden, die sich nicht nur auf die Stufe Nation beschränkten, sondern international anerkannt werden müssten, und dass deshalb die Internationale Arbeitsorganisation nötig sei. Nicht von ungefähr kommt es, dass der Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf ist. Die Schweiz hat sich wie heute auch damals um die Ansiedlung dieser internationalen Organisationen bemüht - in den letzten Jahren bemühte sie sich um die Ansiedlung des Menschenrechtsrates und weiterer internationaler Organisationen -, weil sie als kleines Land in einer globalisierten Welt natürlich wie kaum ein anderer Staat auch auf internationale Zusammenarbeit, auf internationale Minimalstandards angewiesen ist.

Was passierte nun in den letzten Jahren, da der neoliberale Virus die Bundesverwaltung und den Bundesrat - und jetzt [PAGE 1182] auch die Mehrheit der WAK des Nationalrates - befallen hat? Es ist so, dass die Schweiz eine Politik der Feindseligkeit gegenüber den Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt, die auf die Dauer dazu führen wird - ich muss das deutsch und deutlich sagen -, dass die Schweiz den Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf aufs Spiel setzt. Wenn die Schweiz als eines der Gründungsmitglieder dieser wichtigen internationalen Organisation selber nicht bereit ist, die wichtigsten Konventionen zu ratifizieren und mit der Entwicklung der Standards Schritt zu halten - die ja in der Schweiz im Allgemeinen erfüllt werden, das muss man anerkennen -, wenn sie gerade die Grundüberlegung, die in einer Welt der Globalisierung erst recht nötig ist, dass nämlich minimale Arbeitsschutzstandards die Voraussetzung für eine globale Wirtschaft sind, nicht beachtet, dann ist das eine Politik, die gefährlich ist.

Materiell ist es so, dass der Schutz der Vereinigungsfreiheit auch in anderen Konventionen, die von der Schweiz in früheren Jahren akzeptiert worden sind - Abkommen Nr. 98 -, verankert ist. Die Koalitionsfreiheit ist auch in der Bundesverfassung verankert. Die Koalitionsfreiheit, nämlich das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu betätigen, und das Recht, sich gewerkschaftlich repräsentieren zu lassen, diese Rechte gehören zu den "core labour standards", die weltweit respektiert werden müssen, unabhängig davon, ob Konventionen ratifiziert werden oder nicht. Sie gelten also; für die Schweiz ist das ein Stück Überverfassungsrecht; es ist aber auch in unserer Verfassung verankert. Es ist nun nicht einzusehen, weshalb die Schweiz die Konvention Nr. 135, die diese Rechte ja konkretisiert, nicht ratifizieren können soll.

Darüber hinaus muss man feststellen, dass es ein Problem ist, wenn die Schweiz bei der Umsetzung der bisherigen Konventionen und des heutigen Verfassungsrechtes nicht bereit ist, den notwendigen Schutz der Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertreter, die in Betriebskommissionen und in den paritätischen Institutionen von Pensionskassen sitzen, zu gewährleisten, wenn sie ihr Amt wahrnehmen. Es ist in der Schweiz leider so, dass ein Arbeitnehmervertreter, der in einem Pensionskassen-Gremium oder in einer Betriebskommission sitzt, entlassen werden kann, wenn dem Arbeitgeber diese Tätigkeit nicht passt. Es ist leider so, dass die schweizerische Gesetzgebung keine Wiederintegration des Arbeitnehmervertreters in den Betrieb vorsieht, keinen Kündigungsschutz, der es gewährleistet, dass das Mandat auch ausgeübt werden kann, wenn es dem Arbeitgeber nicht passt. Das ist eine Lücke, die dringend geschlossen, ja eine offene Wunde, die behandelt werden muss - wenn es nicht heute geschieht, so wird es in Zukunft geschehen müssen. Das Komitee für Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation hat klar und deutlich festgestellt, dass die schweizerische Gesetzgebung hier den Standards, die zur Umsetzung der Koalitionsfreiheit nötig sind, nicht Genüge tut. Das muss korrigiert werden, jetzt und in der Zukunft.