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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Weder die Volksinitiative noch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates hatten zum Ziel, die Gleichgewichte, die sich in dieser Frage während Jahren langsam eingespielt haben, entscheidend und gravierend zu verändern. Wir sind aber im Moment daran, diese Gleichgewichte tatsächlich ganz anders und neu zu ordnen, und zwar nicht im Sinne der Volksinitiative, sondern im genau gegenläufigen Sinne. Das kann aber nicht der Zweck der Übung sein, die wir hier mit dem indirekten Gegenvorschlag verfolgen. In diesen Bestimmungen, die wir jetzt diskutieren, ist eine Anlehnung an den Landesindex der Konsumentenpreise zu Recht vorgesehen. Diese Anlehnung macht aber nur dann Sinn, wenn sie auch korrekt ist. Korrekt heisst, dass der Landesindex der Konsumentenpreise, der die Miete ja bereits mit 20 Prozent im Warenkorb berücksichtigt, nicht zu 100 Prozent übernommen werden kann. Deshalb habe ich in der Kommission für die 60 Prozent gestimmt, die hier von der Minderheit II (Thanei) beantragt werden.

Nun liegen die Anträge Robbiani und Fasel zu Artikel 269b Absatz 2 vor, die sich auf den Entwurf des Bundesrates beziehen. Nach eigenem Überlegen und Diskussionen in der Fraktion bin ich zur Ansicht gekommen, dass diese mittlere Lösung des Bundesrates richtig ist. Wird die Miete im Warenkorb des Landesindexes der Konsumentenpreise mit 20 Prozent berechnet, so ist es gerechtfertigt, dass eine Anrechnung der Teuerung im Umfang von 80 Prozent stattfindet.

Wir werden deshalb dem Antrag der Minderheit II insoweit folgen, als es darum geht, diesen gegenüber dem Antrag auf eine volle Anrechnung der Teuerung auszumehren. Wird aber die Fassung des Bundesrates zur Diskussion gestellt, werden wir dieser folgen.

Würden wir der Mehrheit folgen, käme es zu einem verhängnisvollen Spiraleffekt - wir haben darüber schon einmal gesprochen -: Wir würden die verschiedenen Erhöhungsmöglichkeiten kumulativ anwenden und kämen von Jahr zu Jahr zu einer höheren Basis, von der aus die Anpassung wieder stattfinden würde. Dies kann aber wirklich nicht der Sinn eines vernünftigen und von beiden Seiten her gerechten Mieterschutzes sein.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen. Sollte dieser abgelehnt werden, bitte ich Sie, den Eventualantrag Robbiani und schliesslich den Antrag Fasel zu unterstützen.