Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2008-09-22
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-22
Wortprotokoll
Das vorliegende Abkommen mit Frankreich ist eine überarbeitete Fassung des geltenden, am 11. Mai 1998 in Bern geschlossenen Abkommens.
Wie die anderen Abkommen, welche die Schweiz geschlossen hat, regelt das überarbeitete Abkommen mit Frankreich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizeibehörden in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Landesrecht hinsichtlich des Informationsaustauschs, der Koordination operativer Einsätze, der Schaffung gemeinsamer Arbeitsgruppen und der Aus- und Fortbildung. Die Vereinbarungen tragen dem Datenschutz Rechnung. Im Zuge der Neuaushandlung ist eine Anzahl neuer Elemente hinzugekommen wie die verstärkte Zusammenarbeit bei Einsätzen an Grossanlässen, bei Katastrophen oder schweren Unfällen sowie die Möglichkeit, Polizeieinheiten zur Aufrechterhaltung der Ordnung zu entsenden. Die Zuständigkeit zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse und zur grenzüberschreitenden Observation und Nacheile wurde ebenfalls detailliert geregelt. Ebenso bedeutend ist die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlungen im Strassenverkehr Daten auszutauschen. Auch Lufteinsätze sind neu möglich. Das Abkommen lässt sich grundsätzlich mit den vorhandenen Mitteln umsetzen; es kommt zu keiner finanziellen oder personellen Mehrbelastung des Bundes oder der Kantone.
Das Geschäft war in der Kommission für Rechtsfragen unbestritten; es gab bei der Abstimmung zwei Enthaltungen. In einem Zeitalter, in dem Kriminalität vor Landesgrenzen nicht haltmacht, erscheint der Kommission diese Zusammenarbeit nützlich und sinnvoll. Das Abkommen gibt der Polizei und den Zollbehörden ein modernes Instrument, um den aktuellen Gegebenheiten begegnen zu können.
Die Kommission empfiehlt daher, dem Abkommen mit Frankreich zuzustimmen.