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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-22

Wortprotokoll

Einen Teil Ihrer Frage verstehe ich selbstverständlich. Es ist damit eine Manipulation weniger gemacht, die nötig ist, um es zur Schussabgabe kommen zu lassen. Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, dass das Mitnehmen von scharfer Munition im eher langweiligen Wachtdienst bereits ein Alarmzeichen auslösen soll. Wachtdienst ist nun einmal langweilig. Wachtdienst ist hochwichtig. Wachtdienst Leistende sind entsprechend auszubilden, und ausschliesslich an ausgebildete Leute ist der entsprechende Befehl zu erteilen.

Jetzt ist vom Kommandanten her situativ zu beurteilen, was er in einem konkreten Fall, vor dem Hintergrund der aktuellen Gefährdung, an diesem speziellen Ort, mit diesem speziellen "Wachtgut" zu tun hat. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir während der Euro den Einsatz des Reizstoffgerätes geprüft haben, und ich gehe davon aus, dass wir bereits in nächster Zeit auch diese Möglichkeit anbieten, was in der Praxis dazu führen wird, dass in der Regel das Reizstoffgerät zum Einsatz kommt. Aber ich kann den Kommandanten nicht von vornherein das Spektrum ihrer Einsatzmöglichkeiten beschränken.