Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-22
Wortprotokoll
Als Antwort auf die veränderte Bedrohungslage wurden die Weisungen im Departementsbereich Verteidigung in Zusammenarbeit mit zahlreichen externen zivilen Stellen überarbeitet und auf Anfang 2008 eingeführt. Gemäss den Weisungen über den Wachtdienst vom 4. Dezember 2007 wurde der Wachtdienst mit geladener Waffe neu zum Grundsatz erklärt. Damit wurde der Spielraum für die Kommandanten bei der Ausgestaltung des Wachtdienstes auf der Interventionsskala nach oben erweitert. Nach den positiven Erfahrungen im Rahmen der Euro 2008 ist zudem die flächendeckende Einführung des Reizstoffgerätes im Wachtdienst als nichtletale Option zur Gewaltanwendung vorgesehen, um den Kommandanten in ihrer Lagebeurteilung eine weitere Möglichkeit zu bieten, bedrohungsgerecht den Wachtdienst anordnen zu können. Die Ausbildung der Armeeangehörigen im Wachtdienst wurde zudem systematisiert. So kann heute nur noch Wachtdienst leisten, wer eine entsprechende Prüfung absolviert hat.
Sämtliche Vorkommnisse von ungewollten Schussabgaben im Wachtdienst mit Kampfmunition von Jahresanfang bis heute sind Gegenstand laufender Ermittlungen oder sind disziplinarisch abgeschlossen. In der Regel handelt es sich um Verstösse gegen die Dienstvorschriften. Im Oktober wird das VBS den Sicherheitspolitischen Kommissionen den Anfang Jahr geforderten Erfahrungsbericht vorlegen.