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Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass man bei der Kostenauferlegung verschiedene Konzepte vertreten kann. Wahrscheinlich liegt das richtige Konzept bei der individuellen Lösung. Insofern hat der Antrag der Minderheit Vischer durchaus seine Berechtigung; er kann im Einzelfall durchaus richtig sein.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es sich hier um ein Problem handelt, das sich nicht von demjenigen im Erwachsenenstrafprozessrecht unterscheidet. Die Frage der Kostenauferlegung ist hier insbesondere deshalb eine ähnliche, weil es in der Regel ja nicht primär um den Jugendlichen geht, sondern um seine Eltern. Deshalb ist die Lösung, die im Rahmen des Erwachsenenstrafprozessrechts getroffen worden ist, eben eine Lösung, die auch im Jugendstrafprozessrecht dem individuellen Fall genügend Rechnung trägt.