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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Es geht um die Kosten. Zum einen geht es um die Verfahrenskosten, zum anderen geht es um die Kosten der amtlichen Verteidigung. Gemäss Mehrheit ist es so, dass die Kosten unter Verweis auf die Erwachsenenstrafprozessordnung dem Schuldiggesprochenen auferlegt werden müssen. Der Bundesrat hatte in seinem ursprünglichen Entwurf eine mildere Fassung, nach der die Kosten unter bestimmten Umständen von der Staatskasse getragen würden.

Der zweite Teil des Minderheitsantrages betrifft die Kosten der amtlichen Verteidigung. Es ist im Interesse der Rechtssicherheit und des optimalen Schutzes eines Jugendlichen, dass er eine Verteidigung hat. Es gibt vielleicht Jugendliche und Eltern, die das gar nicht wollen. Aber es ist der Staat, der sagt: Ich will zur Einhaltung der Verfahrensregeln, dass du verteidigt wirst; denn nur das garantiert, dass das Verfahren seriös und unter Einhaltung der Regeln des Fairplay über die Bühne geht. Deswegen erachte ich es als stossend, wenn diese Kosten im Falle einer Verurteilung in der Regel dem Jugendlichen aufgebürdet werden. Vielmehr ist es im Interesse der Sache, dass ein Jugendlicher nicht noch mit solchen Kosten belastet wird, die letztlich auch seine Resozialisierung gefährden können.

Ähnliches gilt mit Bezug auf die Verfahrenskosten. Es gibt Familien, die es sich gar nicht leisten können, die Verfahrenskosten zu bezahlen. Deswegen bin ich hier für die mildere Variante. Es ist aber nicht ganz richtig, was der Herr Präsident sagt. Es ist nicht ein Konzept - doch, es ist ein Konzept; wir schwatzen ja nicht einfach konzeptlos daher; das stimmt -, es sind zwei Anträge, bei denen man geteilter Meinung sein kann. Ich ersuche Sie deswegen, getrennt über die Absätze 1 und 2 und über Absatz 3 abstimmen zu lassen. Man kann nämlich durchaus die Absätze 1 und 2 des Minderheitsantrages gutheissen, nicht aber Absatz 3 - vielleicht sogar umgekehrt, das weiss ich nicht.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, auch mit Blick auf die Resozialisierung, der Minderheit zuzustimmen.