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Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-22

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Markwalder Bär zielt darauf ab, dass eine notwendige Verteidigung erst eintreten soll, nachdem die Untersuchungshaft 24 Stunden gedauert hat. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass eine Verteidigung in dem Moment notwendig wird oder angeordnet werden muss, wenn Untersuchungshaft oder Sicherheitshaft angeordnet worden ist. Der Unterschied liegt bei der Limite von 24 Stunden. Es ist nicht einzusehen, warum man 24 Stunden abwarten soll. Wer einmal in Untersuchungshaft ist, ist es in aller Regel auch nach 24 Stunden noch. Es geht aber - deshalb ist der Antrag der Mehrheit zweckmässig - bei Delikten, bei denen Untersuchungshaft gegen Jugendliche angeordnet wird, um schwerwiegende Delikte, und die Untersuchungshaft darf nach Artikel 25b dieser Vorlage nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Es sind da also keine Bagatelldelikte denkbar. Wenn ein solcher Fall eingetreten ist, dann ist aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit möglichst rasch die notwendige Verteidigung anzuordnen.