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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-22

Wortprotokoll

Bei Artikel 33 Absatz 2bis geht es um die Frage, wer Einsprachen gegen Strafbefehle beurteilt. In Bagatellfällen ist es möglich, diese Kompetenz einem Einzelrichter zuzuweisen.

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