Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-22
Wortprotokoll
Bei Artikel 33 Absatz 2bis geht es um die Frage, wer Einsprachen gegen Strafbefehle beurteilt. In Bagatellfällen ist es möglich, diese Kompetenz einem Einzelrichter zuzuweisen.