Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-09-22
Wortprotokoll
Im Rahmen der ausserdienstlichen Tätigkeiten von militärischen Gesellschaften und Dachverbänden übernimmt der Bund respektive die Armee weder Reisespesen noch Verpflegungskosten. Die Gesamtheit dieser Kosten geht zulasten der Teilnehmer oder der betreffenden Verbände. Lediglich das militärische Material und die Infrastruktur können im Rahmen der heute vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Teilnahmemöglichkeit von ausländischen Militärs ist in den Weisungen des Chefs der Armee über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden vom 15. Dezember 2004 geregelt. Diese Möglichkeit wurde geschaffen, damit unsere Militärvereine auch im Ausland an Tätigkeiten teilnehmen und somit vom Erfahrungsaustausch profitieren können. Zur Teilnahme der vom Fragesteller erwähnten Person ist zu sagen, dass diese nicht als Teilnehmer am Präzisionsschützenwettkampf vom 11. März 2006 anwesend war, sondern als Fahrer der Fernspäherkompanie 100 aus Deutschland mit ins Land kam.
Durch den Bund gibt es keine spezifische Teilnehmerkontrolle; diese Kompetenz obliegt den Dachverbänden. Für ausländische Teilnehmer ist die vorgängige Zustimmung durch das Militärprotokoll nötig. Das Kompetenzzentrum Sport und Prävention führt im Sinne von Stichproben punktuelle Kontrollen durch.