Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-22
Wortprotokoll
Auch die Schweiz ist in den letzten Jahrzehnten vom Hooliganismus nicht verschont geblieben. Die Kantone, die mit dieser Herausforderung konfrontiert waren, mussten feststellen, dass ihre ursprünglichen polizeilichen Instrumente und die strafrechtlichen Sanktionen gewisse Lücken aufweisen. Man sah auch, dass Hooliganismus ein kantonsübergreifendes Problem ist. Um diese Lücken zu füllen und um die zeitlichen Limiten einhalten zu können, wurde dann diese Hooliganismus-Norm im Hinblick auf die Euro 2008 und die Eishockeyweltmeisterschaft 2009 geschaffen; dies im Sinne einer Bundeslösung, befristet bis Ende 2009.
Das haben die eidgenössischen Räte am 24. März 2006 beschlossen. Auf Wunsch der Kantone, das möchte ich hier sagen, hat man diese Normen eingeführt; es war nicht die Idee des Bundes, es war ein Wunsch der Kantone. Man hat dann diese Teilrevision des BWIS vorgenommen. Es waren fünf Massnahmen vorgesehen. Sie wissen, dass zwei Massnahmen in Übereinstimmung mit der Verfassung stehen. Drei Massnahmen sind - zumindest verfassungsrechtlich - nicht ganz unumstritten. Das ist auch der Grund, warum man jetzt für diese drei Massnahmen, die vielleicht keine genügende verfassungsrechtliche Grundlage haben, eine weiterführende Regelung für die Zeit nach 2009 schaffen möchte. Es geht um die Anordnung einer Meldeauflage, um das Rayonverbot und um den vierundzwanzigstündigen Polizeigewahrsam.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten, damit man nach Ablauf dieser Befristung auf Ende 2009 nahtlos eine neue Grundlage haben würde. Es wurde damals offengelassen, ob diese Grundlage auf verfassungsrechtlicher Ebene geschaffen werden soll oder ob es zu einer Konkordatslösung kommen soll. Der Bundesrat hat im August 2007 die Botschaft zur Schaffung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportanlässen verabschiedet und diese BWIS-Anpassung vorgeschlagen. Parallel dazu, das ist bekannt, haben die Kantone - die KKJPD war hier führend - die Konkordatslösung entwickelt.
Heute ist es so, dass zwei Kantone diesem Konkordat beigetreten sind, nämlich Appenzell Innerrhoden und St. Gallen. Man kann also nicht davon sprechen, dass es schon flächendeckend akzeptiert sei und zur Umsetzung bereitstehe. Immerhin kann aber davon ausgegangen werden, dass bis Ende Jahr rund 18 Kantone diesem Konkordat zugestimmt haben werden; und zu hoffen bleibt, dass die restlichen acht Kantone bis Ende 2009 auch so weit sein werden. Ich gehe davon aus, und die KKJPD hat sich in einem Schreiben auch im entsprechenden Sinne geäussert, dass eine grosse Mehrheit der Kantone bis Ende 2009 dieses Konkordat unterzeichnet haben werden. Die KKJPD bittet Sie auch darum, auf diese Verfassungsvorlage nicht einzutreten.
Der Ständerat hatte in der Sommersession die Verfassungs- und die Konkordatslösung verabschiedet; damit liegt nun der Ball bei Ihnen. Aufgrund der Prognosen, die man heute machen kann - und auch aufgrund des grossen Eigeninteresses der Kantone, dass diese Lösung auch nach dem Jahre 2009 weitergeführt wird -, gehe ich davon aus, dass die Konkordatslösung mit einer Mehrheit der Kantone zustande kommt. Ich denke, dass Sie jetzt darüber entscheiden müssen, ob Sie auf die Verfassungslösung eintreten wollen oder nicht.
Persönlich bin ich bezüglich der Verfassungslösung eher für einen Übungsabbruch, weil diese Übung dem Bund und insbesondere Ihnen viele Umtriebe bringen würde. Ich meine auch, dass ein Abbruch ein Signal an die Kantone wäre, dass man respektiert, dass sie im Bereich Konkordat verantwortlich sind, dass man auch ihre Wünsche respektiert und dass es nun in ihrer Verantwortung steht, eine solche Konkordatslösung auch tatsächlich umzusetzen.
Den Antrag Ihrer Kommission auf vorläufige Sistierung der Vorlage 3, also der Konkordatslösung, kann ich ebenfalls unterstützen. Dies wird eine rasche und effiziente Klärung der Frage erlauben, wie mit der Verfassungslösung weiterverfahren werden soll. Wichtig ist es mir, dass Sie dann zum gegebenen Zeitpunkt auch wirklich auf die Vorlage 3 eintreten und dann die Konkordatslösung rechtzeitig gutheissen. Ansonsten hätte man ja nach dem Jahre 2009 nichts mehr - was nicht gut wäre. Ich denke, dass eine rechtzeitige Anpassung an das BWIS im Laufe des Jahres 2009 wichtig sein wird.
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