Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-23
Wortprotokoll
Die freisinnig-demokratische Fraktion nimmt den Bericht gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes positiv zur Kenntnis. Ich äussere mich nachfolgend zu einzelnen Punkten.
Der Bericht enthält eine ehrliche Analyse der Probleme, hält sich aber bei der Frage zurück, wo Handlungsbedarf besteht, wo Lösungswege aufzuzeigen sind. Vielleicht trägt da auch die Politik eine Verantwortung, die zu übernehmen schwerfällt, weil verschiedene politische und ideologische Strömungen bestehen, was die konkreten Aufträge der Armee anbelangt. Der Bericht ist umfassend, informativ und beschönigt die bestehenden Probleme nicht. So werden die Logistikprobleme klar aufgezeigt, ebenso spricht er die Personalsituation und die demografische Entwicklung an.
Viele Problemkreise hat die freisinnig-demokratische Fraktion schon vor längerer Zeit angesprochen und Verbesserungen gefordert, so eine sachliche Auslegeordnung zur Logistik, die im Bericht enthalten ist, oder den Abbau der übermässigen Belastungen im Botschaftsschutz. Die genauen Zahlen sind im Bericht dargelegt, und die Reduktion der Unterstützung durch die Armee in der Botschaftsbewachung ist mittlerweile auf guten Wegen der Umsetzung. Die FDP fordert seit Längerem eine Lösung, die die Lage des militärischen Personals verbessert und Abgänge verhindert, nicht nur in Bezug auf die zeitliche Belastung, sondern auch, was den übermässigen Leistungsdruck anbelangt, der vielfach zu familiären Problemen geführt hat, sowie in Bezug auf die Kompensation der Abzüge, die das Personal alles in allem schlechterstellten und damit auch die Arbeit unattraktiver werden liessen. In diesem Zusammenhang ist auch die bei den Frühpensionierungen inbegriffene Abgeltung der langen Arbeitszeiten und Einsätze korrekt und angemessen.
Immer wieder heiss diskutiert werden die Einsätze zur Unterstützung der zivilen Behörden sowie deren Verfassungsmässigkeit im Rahmen der inneren Sicherheit. Der Bericht enthält klare Aussagen zu diesen Einsätzen, auf die die Kantone eindeutig angewiesen sind. Er äussert sich auch über die Verfassungsmässigkeit dieser Einsätze. Ein WEF ohne Assistenz der Armee wäre nicht mehr durchführbar. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass subsidiäre Einsätze in schwierigen Lagen nur wirkungsvoll sein können, wenn vorgängig in gegenseitigen Kooperationen mit den zivilen Behörden und der Polizei Erfahrungen gesammelt werden konnten und sich die Zusammenarbeit einspielt, wie dies beim WEF der Fall ist. Dort bestehen für die Luftwaffe, die Infanterie und die Übermittlung Übungsmöglichkeiten. Nur dann kann die Armee ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben erfüllen.
Die Wahrung der inneren Sicherheit obliegt primär den Kantonen und deren Polizeikorps. Die Armee kommt nur in Ausnahmefällen, wenn Hilfe gefordert wird, zum Einsatz. Dabei sind die Zwecke der Ausbildung mit einzubeziehen. Da könnte die Armee strenger werden und nur noch Einsätze annehmen, die wirklich die Ausbildung der Truppen beinhalten und nicht einfach Dienstleistungen darstellen, die auch zivile Behörden oder Zivilschutzangehörige übernehmen könnten.
Grundsätzlich gilt es festzustellen, dass die Armee gut funktioniert, dass sie ihre Arbeiten und die gesetzlich zugewiesenen Aufträge erfüllt. Dies darf auch einmal gesagt werden. Man darf ihr allerdings nicht einfach laufend den Geldhahn zudrehen und das Budget reduzieren. Wenn wir so weitermachen, dann hungern wir die Armee aus, und sie kann dann ihre verfassungsmässigen Aufträge nicht mehr erfüllen.
Nehmen wir also den Bericht in zustimmendem Sinne zur Kenntnis, blicken wir vorwärts, und vergessen wir bei der Budgetierung diese Fragen nicht.