Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24
Wortprotokoll
Die SPK hat sich sehr eingehend und mit grossem Interesse mit diesem wichtigen Vorstoss von Kollegin Allemann befasst. Herr Donzé, wir haben auch nicht kalte Füsse bekommen, nein, wir haben versucht, die richtige Schuhgrösse für unsere Jugendlichen zu suchen. Kurz vor dem Legislaturwechsel hatte sich die SPK unseres Rates mit einer sehr knappen Mehrheit, mit 11 zu 10 Stimmen, für die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Nachdem sich aber die SPK des Ständerates im Januar dieses Jahres mit 9 zu 3 Stimmen ganz deutlich gegen dieses Anliegen ausgesprochen hatte, konnte unsere Kommission leider keine Vorlage ausarbeiten, sondern musste noch einmal über diese Initiative beraten und entscheiden, ob sie das Geschäft trotz dem negativen Beschluss der Kommission des Ständerates dem Nationalrat unterbreiten wolle oder nicht. Nach langer Diskussion ist unsere Kommission zum Schluss gekommen, dass es zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist, auf einer Senkung des Stimmrechtsalters zu beharren. Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen deshalb die SPK, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Unsere Kommission hat durchaus Verständnis für das Anliegen, das politische Interesse der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen zu wecken, ihnen eine bessere politische Bildung zukommen zu lassen und ihr Verantwortungsbewusstsein zu fördern. Wir sind uns auch bewusst, dass heute Jugendliche mit 16 Jahren ihre obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben, dass sie sich durchaus auch für politische Fragen interessieren, eine persönliche Meinung haben, dass sie auch bereits eine politische Reife in jugendspezifischen Fragen haben und dass sie mit 16 Jahren bereits gewisse Rechte haben, wie das Frau Allemann aufgezeigt hat. Die Mehrheit der Kommission ist aber trotzdem [PAGE 1299] klar der Meinung, dass eine Senkung des aktiven Stimmrechtsalters der falsche Weg ist, um das politische Interesse und das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen zu fördern.
Es geht doch bei den politischen Entscheiden an der Urne nicht um eine bessere Motivation, und selbst Frau Allemann erhofft sich hier keine Wunder. Es geht um eine politische Mitverantwortung an der Urne. Man kann nicht den Jugendlichen ab 16 Jahren ein Mitspracherecht einräumen und sie dann von der Mitverantwortung für ihre eigenen Entscheide ausklammern, weil sie eben kein passives Wahlrecht haben und in den Behörden diese Entscheide nicht selber mittragen müssen. Wer sich zu politischen Fragen an der Urne äussert, soll auch fähig und berechtigt sein, ein politisches Amt auszuüben. Diese Kohärenz zwischen aktivem und passivem Stimmrechtsalter ist für die SPK unseres Rates ein wichtiges Argument für die Ablehnung des Vorstosses. Wir wollen keine Unterscheidung zwischen dem Stimmrechtsalter und dem Alter für die Wählbarkeit machen.
Die Mehrheit der Kommission spricht sich des Weiteren dafür aus, dass das Stimmrechtsalter auch weiterhin mit dem zivilrechtlichen Mündigkeitsalter, das ja bekanntlich bei 18 Jahren liegt, übereinstimmen soll. Bis zu diesem Alter haben die Jugendlichen nicht alle Rechte und Pflichten und werden sogar vom Gesetz vor ihrem eigenen Handeln geschützt, indem sie keine Verträge unterzeichnen können, sich somit nicht verschulden können, und indem sie für ihr allfälliges Fehlverhalten strafrechtlich auch nur dem Jugendstrafrecht unterstellt sind.
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Bundesebene eine Signalwirkung auf die Kantone hätte. Die Frage wurde in den Kantonen nämlich bis heute sehr, sehr kontrovers diskutiert. Es ist nach der Mehrheit unserer Kommission auch nicht sinnvoll, dass der Bund hier eine Vorreiterrolle einnimmt.
Im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Allemann hat die Kommission zudem auch im Verfahren gemäss Artikel 127 des Parlamentsgesetzes die Petition "Stimmrechtsalter 16" der Jugendsession 2007, welche die gleiche Forderung enthält, zur Kenntnis genommen.
Die SPK beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, auf die Haltung des Ständerates einzuschwenken und der parlamentarischen Initiative Allemann keine Folge zu geben.