Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24
Wortprotokoll
Sie sehen, es gibt nicht nur Jugendliche, die für das Stimmrechtsalter 16 kämpfen. Ich war Sprecher der SPK des Nationalrates in der Kommission des Ständerates, nachdem unsere Kommission im ersten Anlauf mit 11 zu 10 Stimmen der parlamentarischen Initiative Allemann Folge gegeben hatte. Es geht darum, Artikel 136 Absatz 1 und Artikel 143 der Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen und Schweizer auf 16 Jahre festgelegt wird. Das passive Wahlrecht wird weiterhin bei 18 Jahren liegen. Frau Allemann nimmt hier ein Anliegen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und eine Petition der Jugendsession auf. Politische und zivilrechtliche Mündigkeit sollen deckungsgleich sein, d. h., die Möglichkeit, selber in ein Amt gewählt zu werden, besteht weiterhin ab 18 Jahren. Die parlamentarische Initiative öffnet einen einfachen und sehr günstigen Weg zur Mitbestimmung für junge Leute, welche in der Schule mit staatsbürgerlichem Unterricht in unsere demokratischen Einrichtungen eingeführt werden. Wir haben aktuell Beispiele auf der Tribüne. Heute Nachmittag, der Zufall will es so, wird die Junge EVP unserem Parlament ebenfalls einen Besuch abstatten.
Heute machen die jungen Leute gewissermassen die Fahrschule, d. h., sie bekommen in den oberen Schulklassen den Theorieunterricht, aber sie dürfen noch nicht den Lernfahrausweis lösen, den dürfen sie erst mit 18 Jahren haben. D. h., sie haben eine Lücke von zwei Jahren, in denen die Motivation verlorengeht. Um diese Motivationslücke zu schliessen, gibt es bereits zahlreiche Initiativen: Jugendparlamente, www.politischebildung.ch, www.eigene-meinung.ch vonseiten der Privatwirtschaft, Jugendorganisationen und Parteien bemühen sich, die Karenzfrist zu überbrücken und das Interesse der jungen Leute für unseren Staat und seine Einrichtungen zu wecken oder warmzuhalten.
Die SPK Ihres Rates hat das in ihrem ersten Anlauf auch anerkannt, hat aber dann nach dem negativen Entscheid der SPK des Ständerates wieder kalte Füsse bekommen. Sind Jugendliche mit 16 Jahren politisch reif? Haben sie nicht zahlreiche andere Interessen? Frau Allemann hat Ihnen die Details dazu bereits aufgezeigt: Sie haben die obligatorische Schule abgeschlossen, entscheiden selbstständig über ihre berufliche Laufbahn, über Glaubens- und Kirchenzugehörigkeit, sie sind sexuell volljährig, sie können in verschiedenen Bereichen bereits mitbestimmen. Wollen Jugendliche dieses Recht auch? Die gleiche Frage stellte sich seinerzeit auch beim Frauenstimmrecht. Es geht aber nicht darum, wie viele Sechzehnjährige vom Stimmrecht Gebrauch machen, sondern vielmehr darum, ob sie weiterhin davon ausgeschlossen bleiben sollen. In den Kantonen Glarus und Bern sind Beschlüsse in diese Richtung gefasst worden, Österreich und ebenfalls einige Bundesländer kennen das Stimmrechtsalter 16.
Von den Gegnern des Stimmrechtsalters 16 wird ins Feld geführt, der grosse Teil werde sich nicht dafür interessieren, die Initiative sei parteipolitisch motiviert. Dem widersprechen wissenschaftliche Studien, die auf ungenutzte Potenziale hinweisen. Auch bei den Jungen zwischen 18 und 20 ist die Stimmbeteiligung nicht berauschend, aber immerhin steigend. Bekanntlich wachsen aber Interesse und Motivation entsprechend der gebotenen Mitsprache. Zur Theorie soll auch der praktische Fahrunterricht geboten werden.
Persönlich bin ich dem Anliegen zunächst mit Zurückhaltung begegnet. Als ich aber in der Diskussion die Argumente der bürgerlichen Seite hörte, musste ich sagen: Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen mit jugendlichen Leuten und schon gar nicht mit unserer Jungpartei. Zweifellos ist das Festsetzen einer Altersgrenze letztlich eine willkürliche Sache. Die Entwicklung der Jugendlichen, die Diskrepanz zwischen staatsbürgerlichem Unterricht und Ausübung der Rechte, die Bewegung in den Kantonen und im Ausland und nicht zuletzt der Umstand, dass die Jüngsten von den getroffenen Entscheiden am längsten betroffen sind, sprechen für die Prüfung des Anliegens.
Die Bekämpfung der Jugendgewalt hat wesentlich mit Sinngebung, Herausforderung und Vertrauen zu tun. Wer mitverantwortlich ist, trägt auch Sorge. Das gilt für Sachwerte, aber auch für die demokratische Idee. In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.