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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2008-09-24

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-24

Wortprotokoll

Der Initiant, Kollege Rennwald, möchte die Viertagewoche auf der Basis einer Wochenarbeitszeit von 36 Stunden obligatorisch einführen. Die Hälfte der Zeit, die durch diese Verkürzung gewonnen wird, würde als Freizeit genutzt werden können, die andere Hälfte durch Weiterbildung. Die Gesetzesbestimmungen wären nur in jenen Wirtschaftsbereichen und -branchen anwendbar, welche diese Regeln bis 2015 nicht in einem Gesamtarbeitsvertrag eingeführt hätten. Sie haben es gehört: Die Begründung beruht im Wesentlichen darauf, dass nach Auffassung des Initianten Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn man die Gesamtarbeitszeit senkt. Man beruft sich etwa auf die 28-Stunden-Woche bei VW in Wolfsburg oder die 35-Stunden-Woche in Frankreich oder darauf, dass die Schweiz in Sachen Arbeitszeit, wie der Initiant ausführt, hinter dem restlichen Europa nachhinkt.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit beruft sich dabei nicht etwa auf Marschall Pétain. Vielmehr beruft sie sich auf die wirtschaftlichen Erfahrungen der letzten rund zweihundert Jahre. Die Fakten sind die, dass heute in der Schweiz je nachdem Höchstarbeitszeiten zwischen 45 und 50 Wochenstunden gelten; im Durchschnitt wird in der Schweiz nach einer Erhebung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes pro Woche 41,7 Stunden gearbeitet. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben seit 1958 in nicht weniger als vier Volksabstimmungen die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung deutlich abgelehnt, zuletzt am 3. März 2002 die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierte Initiative "für eine kürzere Arbeitszeit", welche die Arbeitszeit ebenfalls auf durchschnittlich 36 Stunden senken wollte. Sie wurde mit einem Neinstimmenanteil von 74,6 Prozent abgelehnt.

Die Überlegungen der Kommission waren im Wesentlichen die drei folgenden:

1. Die Schweiz ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit bisher im Arbeitsrecht gut gefahren, mit einem ausbalancierten System von zwingendem und vor allem dispositivem Gesetzesrecht. Dispositives bedeutet nichtzwingendes Gesetzesrecht, das die Vertrags- oder die Sozialpartner frei aushandeln dürfen. Es sollte nach Auffassung der Mehrheit auch in diesem Bereich so bleiben, seien es nun Gesamtarbeitsverträge, bei denen ganze Tarifpartnergruppen die Verträge schliessen, oder Einzelarbeitsverträge in Bereichen, wo es keine Gesamtarbeitsverträge gibt. Die Höchstarbeitszeiten des Arbeitsgesetzes sind eh zwingend und einzuhalten.

2. Wenn wir die Arbeitszeit im Sinne des Initianten verkürzen würden - umgerechnet wären das etwa 14 Prozent -, würde das eine 14-prozentige Steigerung der Arbeitskosten bedeuten. Nun ist es tatsächlich so, wie der Initiant sagt, dass die Schweiz heute eine der höchsten Wochenarbeitszeiten in Europa aufweist. Die Schweiz weist aber auch eine der höchsten Einkommensraten in Europa auf. Wenn deutsche Unternehmer sich überlegen, in die Schweiz zu ziehen, und dies auch zum Teil tun, so tun sie es, obwohl die Arbeitskosten in der Schweiz vom Lohn her wesentlich höher sind als in Deutschland. Aber es rechnet sich doch, in der Schweiz Arbeitsplätze zu schaffen, weil in der Schweiz in der Summe die Arbeitszeit wesentlich länger ist. Das heisst also: Die Einführung einer Arbeitszeitverkürzung um 14 Prozent hätte mit grosser Wahrscheinlichkeit stark negative Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation.

3. Die Frage der Weiterbildung hat nach Meinung der Kommissionsmehrheit etwas für sich: Die Weiterbildung wird auch für die schweizerische Arbeitgeberseite ein Zukunftsprojekt sein müssen. Die zwingende Einführung einer Weiterbildungsquote in zeitlicher Hinsicht ist nach Auffassung der Kommissionsmehrheit aber nicht der richtige Weg. Der richtige Weg wird gegenwärtig mit der Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Weiterbildung beschritten, wo branchenspezifisch verschiedene Formen vorgesehen werden, ohne dass schematische Lösungen vorgeschrieben würden.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.