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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-25

Wortprotokoll

Volk und Stände haben, Sie wissen es, im Februar 2003 das Instrument der allgemeinen Volksinitiative eingeführt. Damit wollte man Mängel des Initiativrechtes, des heutigen oder des damaligen, beseitigen. Ich verzichte darauf, die Vor- und Nachteile der allgemeinen Volksinitiative und des entsprechenden Initiativrechtes noch einmal aufzulisten. Ich denke, es macht keinen grossen Sinn, wenn wir uns heute in Geschichtsschreibung betätigen.

Die neue Verfassungsbestimmung setzt in jedem Fall voraus, dass auf Gesetzesstufe Ausführungsbestimmungen geschaffen werden. Es hat sich beim Versuch, solche zu gestalten, gezeigt, dass der Teufel auch hier im Detail steckt. Es ist trotz verschiedener Bemühungen seitens des Bundesrates und des Parlamentes nicht gelungen, überzeugende Lösungen für eine Konkretisierung dieser Verfassungsbestimmung zu finden. Beide Kammern haben beschlossen, auf die Ausführungsgesetzgebung, die Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen hat, nicht einzutreten. Es wurde dieser Vorlage vorgeworfen, sie sei zu kompliziert; das Verfahren sei zu kompliziert, unpraktikabel und zeitraubend. Gleichzeitig hat man auch die Befürchtung gehabt, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen durch diese Ausführungsgesetzgebung gestört werden könnte. Bei aller Sympathie, die man für die allgemeine Volksinitiative haben kann, muss man heute wohl einfach feststellen, dass der Versuch, die Volksrechte in diesem Sinn zu optimieren, fehlgeschlagen ist bzw. dass er fehlschlagen würde, wenn man weiter auf diesem Weg gehen würde. Das hat sich auch in der Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Spitzenverbänden gezeigt.

Der Bundesrat schliesst sich deshalb heute der Haltung Ihrer Kommission an und empfiehlt Ihnen, dem Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zuzustimmen.