Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-25
Wortprotokoll
Nationalrat Hans-Jürg Fehr will mit seiner parlamentarischen Initiative einen Beitrag zur Sanierung der Sozialwerke leisten; dagegen kann man ja eigentlich nichts haben. Das Problem ist aber, dass er diese Sanierung isoliert, einseitig auf der Einnahmenseite angehen will. Er schlägt vor, dass künftig von den Dividenden und nur von den Dividenden der Aktiengesellschaften 5 Prozent oder rund 2,5 Milliarden Franken pro Jahr abgeführt werden sollen. Wie dann diese Abführung auf die verschiedenen Sozialwerke aufgeteilt werden soll, das lässt er in seiner Initiative offen. Das könnte man selbstverständlich noch klären.
Tatsache ist, dass sowohl AHV wie IV saniert werden müssen. Wir lehnen aber eine einseitige, nur auf der Einnahmenseite ansetzende Lösung klar ab.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Folgende Gründe sind dafür massgebend: Diese zusätzliche Abgabe ist in ihrer Wirkung klar eine Steuer. Die Schweiz kennt ein mildes Steuerklima. Wir probieren überall, dieses milde Steuerklima zu erhalten. Logischerweise läuft diese Abgabe diesen Bestrebungen völlig entgegen. Das Schweizervolk hat die Unternehmenssteuerreform kürzlich angenommen. Die Milderung für die Dividenden wurde ganz bewusst vorgeschlagen und auch akzeptiert. In einem gewissen Sinne bleibt der Vorwurf bestehen, dass mit dieser Initiative auch der Volkswillen umgangen bzw. infrage gestellt wird: Das Volk beschliesst eine Reduktion, das Parlament schlägt wieder eine zusätzliche Belastung vor.
Die Schweiz steht aber auch in einem enormen Steuerwettbewerb. Jede zusätzliche Abgabe auf den Lohnkosten, auf Umsätzen, auf Dividenden schmälert logischerweise die Chancen auf diesem Terrain. Dieser Wettbewerb, das spüren wir alle, wird immer härter und nicht einfach lockerer, sodass wir uns solche Abgaben nicht leisten können.
Gravierend für mich, der in vielen KMU tätig ist, ist die Tatsache, dass gerade in den KMU natürlich in der Regel der [PAGE 1355] Besitzer in seiner Firma mitarbeitet. Er würde also gleich zweimal bestraft; er würde über seinen Lohn die Sozialwerke bezahlen und dann über die Dividende noch einmal. Für mich ist das keine gerechte Lösung.
Die parlamentarische Initiative hat aber auch in sich Problempunkte, die wir in der Kommission diskutiert haben: Herr Fehr, warum schlagen Sie - wenn schon - die Abgaben nur auf den Dividenden der Aktiengesellschaften vor? Es gibt ja aber noch andere Kapitalerträge - wenn schon! Wenn schon, müsste man alle Kapitalerträge erfassen. Von daher ist es also auch wieder ungerecht. Ein zweiter Punkt ist folgender: Unsere Pensionskassen, die uns ja allen gehören, würden durch diese Lösung negativ betroffen, und selbst die AHV würde auf ihrer Geldanlageseite diese 5 Prozent natürlich auch bezahlen müssen. Auch das macht ja keinen Sinn und ist auch ungerecht. Es ist unlogisch, ein Sozialwerk quasi zulasten von anderen Sozialwerken zu finanzieren. Ganz kompliziert wird es dann bei Holdingstrukturen: Wenn Sie eine komplizierte Struktur haben, könnte es sein, dass Sie 5, 10 und am Schluss 15 Prozent auf all diesen Dividenden abliefern müssten. Das ist sicher keine gerechte Lösung, das ist evident. Letztlich stellt sich natürlich die Frage - sie wurde von der Verwaltung aufgeworfen -, ob das Ganze überhaupt verfassungskonform ist. Wir müssten also wahrscheinlich die Verfassung ändern.
Ich bitte Sie also im Namen einer klaren Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative, die ungerecht ist, keine Folge zu geben.