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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-29

Wortprotokoll

Diese Motion des Ständerates will den Bundesrat damit beauftragen, die proprietäre Verschlüsselung von freien Fernsehkanälen im Grundangebot bei der digitalen Verbreitung in Kabelnetzen zu verbieten oder, wenn eine Verschlüsselung angewandt wird, einen offenen Standard des Betriebssystems für alle Hardwareanbieter einzuführen. Der Ständerat hat diese Motion Sommaruga Simonetta in der letztjährigen Herbstsession ohne Diskussion angenommen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen unseres Rates hat die Motion an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2008 detailliert beraten. Da diese Motion im Vorfeld grosse Aufregung erzeugt hat, wurden die wichtigsten Akteure zu einer Anhörung eingeladen, namentlich die Swisscable, die Cablecom, die Swisscom, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Wettbewerbskommission, das Bakom, der Preisüberwacher sowie ein unabhängiger technischer Experte. Die Kommission hat die Motion mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Wie sieht der digitale TV-Markt in der Schweiz heute aus? Heute gibt es total 3,145 Millionen Haushalte mit TV-Anschluss. Davon empfängt knapp ein Drittel Digital-TV, zwei Drittel sind also Haushalte mit Potenzial für digitales Fernsehen. Kabel-TV ist in über 90 Prozent der Haushalte verfügbar. Die Kabelnetzunternehmen stellen die Grundversorgung mit 25 garantierten analogen TV-Programmen sicher. Dies ist auch als Must-carry-Regelung bekannt. Die analoge Verbreitung gibt es nur noch via Kabel-TV. Der Wettbewerb spielt heute ausschliesslich im digitalen Markt. Das digitale TV-Angebot der Kabelnetzbetreiber ist kein Ersatz für Analog-TV, sondern ein neues, eigenständiges Produkt, das im Wettbewerb mit den Elektrizitätswerken, Internet-TV, Satelliten-TV, Antennen-TV, Kabel-TV und Bluewin-TV steht.

Analoges Fernsehen ist einfach ausgestaltet und bedingt keine weitere Installation seitens des Kunden. Analog sehen wahrscheinlich auch viele oder die meisten von Ihnen noch fern. Die Zukunft gehört aber dem digitalen Fernsehen, also mit Interaktion und Video-on-Demand. Um digitales Fernsehen zu empfangen, wird heute ein Endgerät, eine sogenannte Set-Top-Box, benötigt. In einem Kabelnetz dient die Verschlüsselung dazu, die Set-Top-Box individuell anzusprechen und die Zusatzleistungen, wie beispielsweise Gebärdensprache oder Video-on-Demand, an den richtigen Empfänger übermitteln zu können. Ebenfalls wird die in der Set-Top-Box enthaltene betreiberspezifische Betriebssoftware heute direkt vom Anbieter aufdatiert.

Würde nun die Grundverschlüsselung, wie in dieser Motion gefordert, verboten, wäre es allen voran Cablecom nicht mehr möglich, die interaktiven Funktionen zu gewährleisten. Die Grundverschlüsselung für Bluewin-TV-Programme wäre technisch zwar nicht zwingend nötig, bei einem unverschlüsselten Grundangebot müsste der Kunde für Bluewin-TV im Moment aber dennoch eine Set-Top-Box erwerben, welche es ihm ermöglichen würde, Fernsehen über das heute noch schmalbandige Telefonkabel zu empfangen. Mit Glasfaser könnte zu einem späteren Zeitpunkt Bluewin-TV ohne Set-Top-Box empfangen werden. Für Pay-TV und Video-on-Demand ist eine Verschlüsselung aber aus urheberrechtlichen Gründen nötig. Die Zusatzdienste können nur bezogen und der Jugendschutz kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Set-Top-Box über ein besonderes Betriebssystem verfügt. Weil das Betriebssystem von solchen Set-Top-Boxen nicht standardisiert ist, ist es notwendig, dass man Set-Top-Boxen hat, auf welchen das Betriebssystem des Anbieters läuft. Diese Konstellation wurde im neuen RTVG angedacht, in welchem von gekoppelten Diensten die Rede ist. Das Gesetz sieht gar vor, dass Kabelnetzbetreiber verpflichtet werden können, solche Zusatzdienste zu verbreiten. Dieser Pflicht können Kabelnetzbetreiber nur nachkommen, wenn sie sicherstellen können, dass die Set-Top-Boxen mit ihrem Betriebssystem ausgerüstet sind.

Die Motion sieht als zweite Möglichkeit vor, dass ein offener Standard des Betriebssystems für alle Hardwareanbieter einzuführen ist, wenn eine Verschlüsselung angewendet wird. Heute gibt es weder international noch in der Schweiz standardisierte Betriebssysteme, die eingesetzt werden könnten. Da kein Standard existiert, kann er auch nicht, wie in der Motion gefordert, geöffnet werden. Cablecom und Swisscom übermitteln heute die erforderlichen Software-Updates für ihre Angebote mit verschlüsselten Signalen an die jeweiligen Set-Top-Boxen. Für den Empfang des digitalen Fernsehens gibt es heute schon funktionstüchtige internationale Standards. Aber die Standardisierung des Betriebssystems ist, wie gesagt, erst in Entwicklung. Die technische Lösung, die es braucht, damit der Konsument künftig auch wirklich die Wahlfreiheit zwischen neuen Fernsehgeräten oder frei erhältlichen und funktionierenden Set-Top-Boxen hat, wird in drei bis fünf Jahren erwartet. Dann also wird diese Forderung dieser Motion erfüllt.

Beim Angebot von Bluewin-TV wird eine Systemplattform von Microsoft eingesetzt. Auch diese Software ist in der Weiterentwicklung. Würde nun die Motion angenommen, würde Microsoft dieses Produkt, das sich zurzeit in mehreren Ländern in der Einführungsphase befindet, kaum wegen der schweizerischen Gesetzgebung anpassen, was sehr wahrscheinlich zur Folge hätte, dass Bluewin-TV aus dem Markt genommen würde. Dann würde die Motion bewirken, dass beim digitalen Fernsehen praktisch kein Wettbewerb mehr herrschen und mit Cablecom eine neue Monopolsituation bestehen würde, was eben gerade nicht das Anliegen der Motionärin ist. [PAGE 1389]

Es gibt aber auch einen rechtlichen Aspekt: Ein Verbot der Grundverschlüsselung ist im RTVG nicht vorgesehen. Dazu müsste gemäss dem Rechtsgutachten von Professor Urs Gasser von der Universität St. Gallen das RTVG revidiert werden. Er verweist darauf, dass der Einsatz von Set-Top-Boxen im Rahmen der letzten RTVG-Revision ausdrücklich adressiert und in zentralen Punkten reguliert wurde und dass vom Gesetzgeber mithin auch die Verschlüsselung von digitalen TV-Signalen zumindest implizit anerkannt wurde. Auch zeigt dieses Rechtsgutachten, dass neben dem Verbot der Grundverschlüsselung auch das Vorschreiben eines Standards nur auf dem Weg einer RTVG-Revision eingeführt werden könnte.

Neben dem Bundesrat lehnen auch die Wettbewerbskommission und das Bakom diese Motion ab.

Zusammengefasst: Set-Top-Boxen sind im Moment wohl ein notwendiges Übel, um digitales Fernsehen und die entsprechenden Zusatzleistungen wie Video-on-Demand zu empfangen und um den Jugendschutz zu gewährleisten. Eine Annahme der Motion würde den Konsumenten keinen Mehrwert bringen, sondern ihnen im Gegenteil neu auch die technische Verantwortung übertragen. Eine asymmetrische Regulierung zulasten der Kabelnetzbetreiber, also ohne Bluewin-TV, wäre diskriminierend und wettbewerbsverzerrend. Der Einbezug der Swisscom würde den Marktaustritt von Bluewin-TV bedeuten, was die Kommissionsmehrheit sehr bedauern würde, da nun endlich Wettbewerb herrscht. Und der letzte Punkt: Die Motion kann gemäss Rechtsgutachten nicht ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Personen, die noch kein digitales Fernsehen abonnieren wollen, auch nicht dazu gezwungen werden. Sie können wie bis anhin das bestehende Grundangebot im analogen Fernsehen benutzen. Jetzt in einen funktionierenden Markt mit Zukunft regulierend einzugreifen wäre für das digitale Fernsehen, aber auch für den Standort Schweiz schädlich.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen, diese Motion abzulehnen.