Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist gewillt, das UN-Feuerwaffenprotokoll rasch umzusetzen. Auch die Kantone haben sich im Rahmen der Anhörung zur Frage eines Beitritts zu diesem Protokoll positiv geäussert. Die EU-Kommission hat das UN-Feuerwaffenprotokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft bereits unterzeichnet. In der Folge wurde die EG-Waffenrichtlinie, die im Rahmen des Schengen-Abkommens bereits ins schweizerische Recht umgesetzt worden war, einer Revision unterzogen. Die Umsetzung dieser Anpassung der EG-Waffenrichtlinie stellt für die Schweiz eine Schengen-Weiterentwicklung dar. Sie ist innert zwei Jahren umzusetzen; eine allfällige Abstimmung bei einem Referendum ist darin eingeschlossen. Der Bundesrat schlägt im erläuternden Bericht zur Anpassung an die Schengen-Weiterentwicklung im Waffenrecht vor, das UN-Feuerwaffenprotokoll zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen, um die fristgerechte Umsetzung der Schengen-Weiterentwicklung nicht zu gefährden.
Mit der Umsetzung der EG-Waffenrichtlinie sind die Anforderungen des UN-Feuerwaffenprotokolls jedoch nicht vollumfänglich erfüllt. Entsprechende Anpassungen sollen zusammen mit dem Instrument der Uno zur raschen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, spätestens jedoch vor einer allfälligen Abstimmung über die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt", die ebenfalls eine Verschärfung des Waffenrechts fordert. Bei einer Einreichung der Unterschriften bis Ende 2008 wird die Abstimmung voraussichtlich im Jahr 2011 erfolgen. Wir würden das UN-Feuerwaffenprotokoll also noch vorher in Kraft setzen.