Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29
Wortprotokoll
Wir sind daran, zum einen im Bereich des Spielbankengesetzes, zum anderen auch bei den Lotterien - die gewerbsmässigen Lotterien sind Sache der Kantone - die Regelungen zu überprüfen. Die Kantone sind dabei, das Konkordat auch noch einmal anzugehen und zu schauen, wie sich das jetzt auswirkt. Wir werden im Jahr 2009 Bericht erstatten und die Frage aufnehmen: Wieweit muss man diese Spiele allenfalls neu qualifizieren, wieweit ist es richtig, wie man das heute handhabt? Aber für den Bereich Geschicklichkeitsspiele sind die Kantone zuständig, für den Bereich Glücksspiele ist es das Spielbankengesetz.
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