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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29

Wortprotokoll

Ich denke, dass das eine vertretbare Regelung ist, die sich aus dem Gesetz ergibt. Man muss hierbei noch berücksichtigen, dass dieser Teilindex ganz schwergewichtige Faktoren nicht enthält, nämlich Miete, Heizöl und Fernwärme. Diese sind im Teilindex nicht enthalten und werden immer nach den tatsächlichen Kosten gesondert berechnet. Von daher wird das betreibungsrechtliche Minimum je nach Umständen höher eingeschätzt, als wenn man nur vom Landesindex der Konsumentenpreise ausgeht. Es ist eine Richtlinie, die sich an sich bewährt hat und die auch den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort Rechnung tragen kann, weil das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht in allen Kantonen dasselbe ist. Von daher scheint mir diese flexible Lösung mit dem Index, der die Miete und die Heizkosten eben ausdrücklich ausklammert, an sich gut.