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Bänziger Marlies · Nationalrat · 2008-09-29

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-09-29

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit, auf die Vorlage einzutreten, auch wenn hier der Bundesrat und der Ständerat seit Längerem anderer Meinung sind.

Es ist nicht so, dass wir Grünen meinen, grundsätzlich die Interessen der Hauseigentümer vertreten zu müssen. Es ist auch nicht so, dass es sich hier um ein zürcherisches Problem handelt, das nun einfach auf der nationalen Ebene abgehandelt werden soll. Nein, es geht um Verfahrensgarantien im Enteignungsrecht im Hinblick auf den Fluglärm bei Änderungen von Betriebsreglementen, bei Änderungen von [PAGE 1384] Betriebsreglementen und deren Provisorien je nach Gusto des Bundesrates oder der jeweiligen Flugplatzbetreibenden. Die Vorlage kann präventiv eine zu grosse "Aktionitis" bei Änderungen des Betriebsreglementes verhindern helfen. Die Vorlage soll den Betroffenen auch Rechtssicherheit geben, nicht nur in der Umgebung des Flughafens Zürich, sondern in der ganzen Schweiz.

Im Jahre 2002 wurde die parlamentarische Initiative Hegetschweiler eingereicht und von 22 bürgerlichen Ratsmitgliedern unterzeichnet. Darunter sind die heutige Bundesrätin Doris Leuthard und der heutige Ständerat Felix Gutzwiller. Die Initiative will ein klares, einfaches und für alle gültiges Verfahren im Enteignungsfall, wenn Betriebsreglemente für Flughäfen so geändert werden, dass plötzlich neue Gebiete belärmt werden, so, wie dies beim Flughafen Zürich seit Jahren immer wieder der Fall ist.

Die Geschichte ist komplex. Seit gut sechs Jahren leben wir im Umfeld des Kantons Zürich mit provisorischen Betriebsreglementen, mittlerweile mit dem sechsten. Die wechselnden Betriebsreglementsprovisorien haben zur Folge, dass nie ganz klar ist, welche Gegenden nun von landenden und startenden Flugzeugen belärmt werden. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist seit Längerem in Erarbeitung. Er soll langfristig Klarheit für die definitiven Betriebsreglemente auf den Landesflughäfen schaffen. Dazu muss der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt mit den jeweiligen kantonalen Richtplänen koordiniert werden. Noch offen ist beim Flughafen Zürich z. B. die Frage der nachbarschaftlichen Fluglärmverteilung gegenüber den deutschen Nachbarn. Der SIL, die Abmachungen mit den deutschen Nachbarn und der kantonale Richtplan bilden dann die Grundlage für das definitive Betriebsreglement auf dem Flughafen Zürich. Dies alles findet seine Rechtsgrundlage im Luftfahrtgesetz, dessen Revision sich gerade in der Vernehmlassung befindet. Das heisst: Alles ist offen und befindet sich im Umbruch. Was dabei genau herauskommt, ergibt sich aus der politischen Auseinandersetzung, die jetzt und heute zwischen den Parteien, aber auch der Bevölkerung, den Fluglärm-Protestorganisationen, den Nachbarländern und den Flughafenbetreibenden stattfindet.

Diese Fragen stellen sich nicht nur für den Flughafen Zürich, sondern auch für die anderen Landesflughäfen, die mit ähnlichen Fragen konfrontiert sind, denn die Bedürfnisse der Flughafenbetreibenden sind nicht immer die gleichen wie die der Bevölkerung. Die Nachtflüge während der Euro 2008 haben dies klar aufgezeigt. Der Bundesrat hat nämlich vorgängig zur Euro 2008 seine Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) so geändert, dass er nun neue Kompetenzen hat. Neu darf er Nachtflüge bewilligen, was klar einen Eingriff ins Betriebsreglement darstellt. Er darf es tun, ohne die Betroffenen im Umfeld der Flughäfen zur Vernehmlassung zu bitten; so jedenfalls hat er es in jüngster Geschichte getan. Aus meiner Sicht hat der Bundesrat hier seine Kompetenzen überschritten. Die VIL betrifft selbstverständlich alle Flughäfen - und darum auch die darum herum wohnende Bevölkerung - gleichermassen. Künftig wird der Bundesrat immer mal wieder Nachtflüge während grosser Anlässe bewilligen wollen. Aus der Sicht der Bevölkerung stellen sich da gelegentlich Lärm- und entsprechend auch Entschädigungsfragen. Die Erarbeitung und Einhaltung von Verfahrensgarantien ist deshalb von zentraler Bedeutung.

Was heisst das für die parlamentarische Initiative? Jetzt ist klar der richtige Zeitpunkt, auf diese parlamentarische Initiative einzutreten, jetzt, wo alles im Umbruch ist und erarbeitet wird. Das heisst nicht, dass die Initiative am Schluss so steht, wie sie eingereicht worden ist; dazu haben wir den parlamentarischen Prozess.

Wenn Sie also koordinieren und im Rahmen der Koordination Effizienz schaffen wollen, treten Sie jetzt auf die Vorlage ein.