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Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

In Artikel 8a geht es nun um die konkrete Umsetzung des Anliegens, das wir in Artikel 3 diskutiert haben und das Sie dort - leider - abgelehnt haben. Die Anträge der beiden Minderheiten ergänzen sich sinnvoll.

Auf der einen Seite will die Minderheit I (Gilli) dem Bund die Kompetenz geben, privaten Beratungsstellen und Fürsorgefonds dann Finanzhilfen zu gewähren, wenn keine anderen Geldquellen eröffnet werden können. Eine der Teilnehmerinnen am Hearing zum Kulturförderungsgesetz hat mit Nachdruck betont, dass es ihr nicht darum gehe, so etwas wie Lohnausfall zu erhalten, wenn sie mit ihrer künstlerischen Tätigkeit nicht genug Einkommen erzielen könne; es gehe ihr nur darum, dass man Unterstützung erhalte, wenn man als Künstlerin oder Künstler in Not gerate. Auch hier werden Gegnerinnen und Gegner der Minderheit I (Gilli) wieder einwerfen, dass es nicht Aufgabe des Bundes sei, einzugreifen und unterstützend zu wirken. Wenn wir aber gemeinsam zum Entscheid kommen, dass wir das anders sehen, können wir das regeln. Ich meine, dass wir das tun müssen.

Es gibt in Bezug auf die materielle Sicherheit unterschiedliche Probleme für Kulturschaffende. Das eine ist, dass Situationen entstehen können, in welchen es den Künstlerinnen und Künstlern nicht möglich ist, ihre Existenz zu sichern, sie aber möglicherweise die Bedingungen nicht erfüllen, unter welchen sie Leistungen der Sozialhilfe beziehen können. In solchen Fällen soll es möglich sein, kurzfristig auf einen entsprechenden Fonds zurückzugreifen.

Das andere Problem betrifft die Frage der Alterssicherung. Es liegen einige Berichte vor, welche die Problematik der sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse aufzeigen: kurze Beschäftigungsdauern, Entschädigungen weit unter dem BVG-Mindestbeitrag, um nur zwei Faktoren zu nennen. Viele Auftrag- oder Arbeitgeber im Kulturbereich sind nicht bereit, den Arbeitgeberanteil an eine Pensionskasse zu bezahlen. Kunstschaffende werden so zu sogenannten Scheinselbstständigen.

Die Minderheit II (Neirynck) will, dass der Bund hier handelt und die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden regelt, indem er die bestehende Gesetzgebung so anpasst, dass den speziellen Verhältnissen von Künstlerinnen und Künstlern Rechnung getragen wird.

Sie sehen, dass die Mehrheit der WBK Handlungsbedarf sieht, indem sie eine Kommissionsmotion unterstützt, die genau dieses Problem anpacken soll. Die SP-Fraktion bittet Sie jedoch, schon an dieser Stelle im Gesetz zu entscheiden und den Antrag der Minderheit II (Neirynck) zu unterstützen. [PAGE 1417] Der Einzelantrag Bortoluzzi ergänzt die Anträge der Minderheiten I und II sinnvoll.

Wir bitten Sie, auch diesen Antrag anzunehmen, trotzdem dann aber der Motion zuzustimmen.