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Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12

Wortprotokoll

Die Diskussion über die Initiative beschränkte sich auch in der Kommission weitestgehend auf die Umstellung der Finanzierung, wie sie jetzt auch von Frau Leutenegger Oberholzer dargelegt worden ist. Wenn die Rezepte so einfach wären, wie Sie sie darstellen, hätten sie schon längstens funktioniert. Die Meinung der FDP-Fraktion zu diesen Vorschlägen wurde von Herrn Gutzwiller klar dargelegt. Ich möchte mich auf den zweiten Teil der Initiative konzentrieren.

Bund und Kantone sollen für eine Kostendämpfung sorgen. Diese Forderung steht bereits im heutigen Krankenversicherungsgesetz. Sie könnte und sollte eigentlich besser umgesetzt werden; nur fehlt eben die Einheitlichkeit der Zielsetzung. Die Initianten glauben nach wie vor an die Allmacht der Planung und stellen sich vor, mit staatlicher Planung wären die Kosten einfach in den Griff zu bekommen.

Der Bund soll die Spitzenmedizin regeln. Nur, was versteht denn der Bund unter Spitzenmedizin? Sind es teure Apparaturen? Sind es Investitionen? Sind es Infrastrukturen in Universitäten? Soll der Bund entscheiden, was wo gemacht wird? Soll er entscheiden, welches die Bedürfnisse der Patienten sind, die sichergestellt werden sollen, um eine Zweiklassenmedizin zu verhindern? Der Entscheid, was Spitzenmedizin und was bereits Routine ist, muss immer wieder neu gefällt werden. Was heute bereits als Routine angesehen wird, wurde gestern - ich denke dabei auch an die Transplantationsmedizin - noch als absolute Spitzenmedizin angesehen.

Hand aufs Herz: Verzichten Sie, wenn Sie schwer krank sind, auf die so genannte Spitzenmedizin und auf die beste Behandlung? Der Schritt zur Zweiklassenmedizin ist hier sehr rasch getan. Effizienter als die staatliche Planung sind ganz strenge Qualitätsnormen. Hier wurde bis heute einiges versäumt: anerkannte und vergleichbare Kriterien, das Messen der effektiv durchgeführten Behandlungen und ihrer Wirtschaftlichkeit sowie eine Reduktion des Anspruchsdenkens. Frau Leutenegger Oberholzer, Sie haben gesagt, dass die gesamte Bevölkerung freien Zugang zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung haben solle. Wir alle haben heute in der Gesundheitspolitik ein Anspruchsdenken. Man hat den Anspruch, gesund zu werden; man hat den Anspruch, ohne Wartezeiten behandelt zu werden - wo auch immer -, ohne dass man selber etwas dazu beitragen muss. Diese Initiative verstärkt dieses Anspruchsdenken noch.

Wie soll der Bund die Gesundheitsplanung der Kantone koordinieren, wenn bereits die Rekursentscheide zu den kantonalen Spitalplanungen nach wenig vollziehbaren Strategien erfolgen oder wenn die Kantone nicht mitmachen, weil für sie aus finanziellen Gründen keine Anreize zur Koordination vorhanden sind? Sie müssen nämlich die Differenz für die ausserkantonalen Patienten selber bezahlen, und sie müssen die eigenen Infrastrukturkosten nicht mit einberechnen. Hier braucht es eine Änderung der Finanzierung, wie sie jetzt mit der zweiten KVG-Revision in den Kommissionen diskutiert wird.

Die Forderung nach Bestimmungen des Bundes für die Zulassung von Leistungserbringern widerspricht den Kompetenzen der Kantone, soweit sich die Bestimmungen nicht auf berufliche Anforderungen beziehen. Welche objektivierbaren und rekursfähigen Kriterien sollen es denn sein? Dies wird von den Initianten nirgends spezifiziert.

Weiter lässt die Initiative die Krankenversicherer völlig aus dem Spiel. Als Zahler, als Vertragspartner, aber auch als Mahner, haben sie keine Aufgabe mehr. Sie werden wieder zu reinen Zahlstellen degradiert. Das ist ein Rückschritt in die Zeit vor dem KVG und ein Schritt hin zur Einheitskasse.

Für die FDP-Fraktion ist diese Initiative nicht nur ein Schritt, sondern ein ganzer Marathon in die falsche Richtung. Der Anreiz zu kostenbewusstem Verhalten für alle Beteiligten - nicht nur für die Konsumenten, sondern auch für die Anbieter - wird weiter abgeschwächt. Ein unbegrenzter Konsum wird weiter gefördert.

Finanzielle Umverteilungen unter den Zahlern führen nie zu Einsparungen. Im Gegenteil: Zusätzliche [PAGE 1514] Mehrwertsteuerprozente sind - liebe Kolleginnen und Kollegen in der SP - auch nicht besonders sozial. Wenn wir die Mehrwertsteuer erhöhen müssen, sollte der Ertrag nur zur Finanzierung der AHV verwendet werden.

Zur Zielsetzung des KVG, die Prämien die Grenze von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht überschreiten zu lassen: Die Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherung hat klar gezeigt, dass diese Grenze - mit Ausnahme von sechs oder sieben Kantonen - nicht überschritten wird. Die Prämienverbilligung funktioniert nicht vollumfänglich, aber weitestgehend, und sie kann noch verbessert werden. Mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen - diese Frage wird jetzt auch im Rahmen der laufenden KVG-Revision noch beraten werden -, müssen wir diese Zielsetzung erreichen.

Entscheidend für die Stabilisierung der Gesundheitskosten ist nicht eine Umverteilung, sondern die Motivierung der Bevölkerung und der Anbieter zu kostenbewusstem Verhalten. Nur so können wir unser qualitativ gutes Gesundheitswesen auch weiterhin aufrechterhalten.

Ich beantrage Ihnen also, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch keinen Gegenvorschlag zu erarbeiten.