AB 89555
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-30
Wortprotokoll
Die Grünliberalen beantragen Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Das Kulturschaffen der Schweizerinnen und Schweizer ist erfolgreich, innovativ und national wie international anerkannt; mehr als nur das: Mit verschiedenen Künstlerinnen und Künstlern ist die Schweiz an der internationalen Spitze mit dabei. Beispiele hierfür gibt es zuhauf. Ich denke im Ausstellungsbereich an Fischli/Weiss oder an Pipilotti Rist. Rist stellt zurzeit am MoMA in New York aus, und das ist eine Ehre für die Künstlerin, und es ist eine Ehre für die Schweiz.
Mit dem neuen Gesetz soll die Kulturpolitik der Schweiz nicht neu definiert werden, vielmehr sollen zentrale Schwachstellen behoben, Lücken geschlossen und insbesondere klare Kompetenzzuteilungen vorgenommen werden.
Kulturpolitik und somit Kulturförderung finden in der Schweiz in erster Linie lokal und kantonal statt. Das legt der Verfassungsartikel fest, und das ist auch richtig so. Ein wesentlicher Aspekt der Kultur ist die Identitätsbildung. Weil die Schweiz so vielschichtig und föderal organisiert ist, ist eine klar geregelte Kulturförderung auf Bundesebene gerade auch für die kollektive Identitätsbildung so wichtig. Sie ist wichtig für die Identität der Schweiz, für die Schweiz als solche. Am augenfälligsten wird diese Notwendigkeit bei der Förderung auf Bundesebene nämlich dann, wenn Kulturschaffen die Sprachgrenzen überwinden soll, dann, wenn es im Interesse unseres nationalen Zusammenhaltes wichtig ist. Das heisst, dass es darum geht, die notwendige Unterstützung zu leisten, damit beispielsweise Bücher von Genfer Autoren auch in Zürich gelesen werden. Die Bedeutung der Kultur für die Identität macht auch deutlich, weshalb Kultur nicht klar mess- und bewertbar sein muss und sein kann. Sie weist vielmehr einen Eigenwert auf. Kunst und Kultur schaffen einen emotionalen und intellektuellen Mehrwert für unser Land. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die Volkskultur an verschiedenen Stellen Eingang ins Gesetz gefunden hat.
Die Realität der Subsidiarität in der Kulturförderung auf Bundesebene darf auf keinen Fall ausser Acht gelassen werden. Die Zahlen führen diese Tatsache glasklar vor Augen: Zu den jährlich 1,8 Milliarden Franken Kulturausgaben der öffentlichen Hand steuert der Bund mit 230 Millionen gerade mal 12 Prozent bei. Damit kann und soll offensichtlich nicht jedes Projekt gefördert werden. Wir lehnen deshalb beispielsweise auch die Unterstützung von "Leuchttürmen" ab.
Ich möchte einige wenige Punkte hervorheben, die die Vorlage besonders auszeichnen: Das vorliegende Gesetz ordnet erstens die nationalen und internationalen Aufgaben klar den verschiedenen Akteuren der Kulturförderung auf Bundesebene zu. Das ist bisher ungenau geregelt. Die saubere Kompetenzzuteilung ermöglicht eine Trennung in zukunftsorientierte, klar fördernde, ermöglichende Aufgaben von Pro Helvetia einerseits - hierzu zählen Aufgaben der Nachwuchsförderung wie Werkbeiträge, Stipendien oder Projektbeiträge - und in Auszeichnung von Geleistetem bzw. eher beurteilende Massnahmen wie die Verleihung von Preisen, die Auszeichnung von kulturellen Verdiensten oder den Erwerb von Kunstwerken andererseits. Diese Aufgaben werden dem BAK zugeschrieben.
Ein zweiter wesentlicher Aspekt ist auch für die Grünliberalen die Stärkung der Autonomie von Pro Helvetia. Kulturförderung muss möglichst unabhängig vom Bund erfolgen, sonst erreichen wir eine Förderung der Staatskultur. Zentral ist zudem, dass die bisherigen Mängel in der Führungsstruktur von Pro Helvetia behoben werden und die Trennung von strategischen und operativen Geschäften gesetzlich festgehalten wird.