Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-01
Wortprotokoll
Gut, Herr Kollege Mörgeli, ein formelles Gesuch mit einem wortwörtlichen Antrag ist nicht nötig. Es kann aus dem Brief des Staatsanwaltes geschlossen werden, dass er beantragt, die Immunität aufzuheben. Im Übrigen bezieht sich auch das Schreiben des Anwaltes von Herrn Brunner vom 22. Mai 2008, das in unserem Dossier vorhanden war, auf die Aufhebung der parlamentarischen Immunität. Mit anderen Worten: Auch die Parteivertretung von Herrn Brunner hat angenommen, dass ein Gesuch vorliegt.
Die Aktenkenntnis bezieht sich nicht auf die Dossierkenntnis, wie sie dann der urteilende Richter gegebenenfalls zu haben hat. Sondern die Aktenkenntnis gemäss den Richtlinien, die vorhin von Herrn Heer zitiert worden sind, bezieht sich auf die Beurteilung der Aufhebung der Immunität. Dazu hatten wir den Brief des Staatsanwaltes, und wir haben die Stellungnahme des Anwaltes von Herrn Brunner. Und diese Unterlagen haben uns für die Beurteilung dieser Frage genügt. Es geht ja nicht um die Frage der materiellen Strafbarkeit.