Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-01
Wortprotokoll
Das neue Stromversorgungsgesetz läuft Gefahr, einen klassischen Fehlstart zu haben. Noch bevor es in Kraft tritt, wird erkennbar, dass die mit der Marktöffnung verbundenen Hoffnungen in keiner Art und Weise erfüllt werden können. Im Gegenteil: Nach der gutgläubigen Zustimmung zur Liberalisierung ist diese mit der Verordnung zum neuen Gesetz ad absurdum geführt worden. Die Hoffnung der Befürworter, ein geöffneter Markt für Strombezüger bedeute Wettbewerb und damit verbunden allenfalls tiefere Energiepreise, ist brutal zerstört worden. Wenn sich im Rahmen der Beratungen zum neuen Stromversorgungsgesetz abgezeichnet hätte - und wenn sogar noch entsprechend kommuniziert worden wäre -, dass der Strompreis um 25 bis 50 Prozent steigen würde, wären sicher auch den eifrigsten Befürwortern die Argumente ausgegangen. Es werden hier neue Organisationen und Monopole geschaffen, die die Preise für die Konsumenten negativ beeinflussen. So wird bekanntlich eine Netzgesellschaft geschaffen, mit welcher in Form von unnötiger Bürokratie enorme Kosten generiert werden. Sie erfüllt Aufgaben, die bisher von den grossen Elektrizitätsunternehmungen im Rahmen ihrer Kernaufgabe wahrgenommen worden sind. Dies ist also eine unnötige Aufblähung verwalterischer Tätigkeit, die später bei einer absoluten Öffnung der Bezugsmärkte nochmals massiv erhöht werden soll.
Ein weiterer neuer Unkostenfaktor sind die kostendeckenden Einspeisevergütungen, zu der sich unsere Fraktion schon immer sehr kritisch geäussert hat. Mit diesem System wird der rationell hergestellte Strom aus grossen Anlagen mit Beiträgen belastet, welche den alternativen Produktionsarten ohne Wettbewerbsdruck ein ansehnliches Payback ermöglichen, ein klassisches System der sonst weitgehend verpönten Quersubventionierung also. Die grossen, wirtschaftlich günstig produzierenden Werke werden zugunsten der unrationell herstellenden alternativen Produktion belastet und benachteiligt. Das Beispiel der Energiegewinnung mittels Wärmepumpen zeigt, dass es nicht eine Frage der Subventionierung ist, ob ein Produkt erfolgreich werden kann, sondern eine Frage der Durchsetzung am Markt. Wärmepumpen sind heute ohne jede Unterstützung konkurrenzfähig. Wir verteuern bewusst unsere günstige elektrische Energie, welche unserer Wirtschaft gute Voraussetzungen und sogar wettbewerbliche Vorteile bringt.
Wenn wir uns in unserem Land die Souveränität in der Stromversorgung erhalten wollen, wie es seit der Elektrifizierung unserer Wirtschaft unser Stolz war, müssen wir endlich einsehen, dass wir nicht bewusst Bewährtes und Vorteile Bringendes verlassen dürfen. Unsere Vorfahren haben beste Voraussetzungen geschaffen, um in unserem Land die Vorteile der Wasserkraft intensiv zu nutzen, und wir haben seit vielen Jahren eine bewährte und zuverlässige Produktion mit Kernkraftwerken. Dieser Mix hat uns ein im europäischen Vergleich erfreulich tiefes Preisniveau verschafft. Warum wollen wir diese gute Ausgangslage zerstören? Warum wollen wir die Zugpferde, die grossen Wasserkraftwerke und die günstig produzierenden KKW, unnötig belasten und bremsen? Wie können Sie es vertreten, dass wir die besten und günstigsten Produzenten krass benachteiligen?
Wir haben in unserem Land optimale Voraussetzungen, um unseren Strom auch in Zukunft autonom, zu günstigen Kosten und zudem CO2-frei zu produzieren. Wir müssen nur [PAGE 1466] endlich dazu übergehen, die berechtigten Ausbauwünsche der bestehenden Wasserkraftwerke und der Speicherkraftwerke nicht an ideologischen Umwelt- und Naturschutzforderungen scheitern zu lassen.
Die Vorwürfe in dieser Richtung müssen die Umweltverbände auf ihre Kappe nehmen. Der Bundesrat hat in seiner Energiegesamtstrategie realistische Wege für die Produktion der Zukunft gewählt: einheimische Produktion, Wasserkraft und Kernenergie als tragende Pfeiler der CO2-freien Produktion und die erneuerbaren Energien als Ergänzung. Diese Ideen sind konsequent weiterzuverfolgen und endlich in Richtung Umsetzung zu führen. Wobei die Frage der günstigen Produktion unserer Meinung nach im Vordergrund stehen muss. Der Weg der künftigen Stromproduktion kann in dieser Optik nur über den Ausbau der Wasserkraftwerke, die Erhöhung der Kapazität der Pumpspeicherwerke und den Ersatz der ins Alter kommenden Kernkraftwerke führen.
Aus heutiger Sicht muss leider mit Konsternation festgestellt werden, dass es auf der Konsumentenseite im neuen Stromversorgungsgesetz nur Verlierer gibt: Sowohl für die Kleinbezüger wie für die Grosskunden zeichnen sich massive Mehrkosten ab. Dies wollen wir nicht akzeptieren. Die Entwicklung geht in die falsche Richtung, sie ist zu hinterfragen. Legen wir einen Marschhalt ein; zumindest sollten wir das Stromversorgungsgesetz in die genannte Richtung anpassen und die Neuerungen erst einführen, wenn die Elcom Abklärungen über berechtigte oder unberechtigte Aufschläge getroffen hat.
Ich danke Ihnen, wenn Sie unsere entsprechenden Vorstösse unterstützen.