Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktionslos · 2008-10-01
Wortprotokoll
Der BDP bereiten die geplanten massiven Erhöhungen der Strompreise Sorgen. Da kommt in einer ohnehin schon schwierigen Zeit ein weiterer finanzieller Druck hinzu, der nicht nur für viele eine spürbare Belastung sein wird, sondern mit Blick auf die konjunkturelle Lage auch negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz haben kann, obwohl - das soll auch gesagt werden - das Niveau der Strompreise in der Schweiz auch nach der geplanten Erhöhung immer noch deutlich unter demjenigen in Europa sein wird. Aber es kann doch nicht sein, dass die an sich erwünschte und nötige Liberalisierung des Strommarktes letztlich auf dem Buckel der Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, aber auch der KMU und der kleinen Gemeinden ausgetragen wird. Sie wären durch diese Erhöhung am meisten belastet.
Auf der anderen Seite darf man natürlich auch nicht verkennen, dass sich die Preissteigerung aus verschiedenen Elementen zusammensetzt. So war mit der Liberalisierung eine gewisse Kostensteigerung wegen zusätzlicher administrativer Aufwendungen, Umstrukturierungen und dergleichen zu erwarten. Auch die Erhöhung infolge des Zuschlags für erneuerbare Energien war bekannt und auch gewollt. Es war und ist ein Anliegen, die Erhöhung der Sicherheit bei der Elektrizitätsversorgung insbesondere durch die Förderung von einheimischer erneuerbarer Energie zu erreichen; das darf hier auch nicht zur Diskussion stehen.
Unerfreulich, aber ebenfalls absehbar war, dass die zunehmende Verknappung des Stromangebotes und die international steigende Zunahme des Verbrauchs ebenfalls in der Schweiz zu höheren Preisen führen würden. Nicht abzusehen war hingegen, dass sich weitere Faktoren noch zusätzlich sehr stark preissteigernd auswirken würden. Es geht dabei vor allem um die Netzkosten und die Kosten für Systemdienstleistungen. Verschiedene Netzbetreiber haben das Stromversorgungsgesetz als Anlass genommen, ihre Netze aufzuwerten. Dies wirft natürlich die Frage nach der Toleranzgrenze bzw. nach einer zweiten Abschreibung bereits abgeschriebener Anlagen auf.
Hier ist nun zweifellos die Elcom gefordert. Sie hat sowohl den Nutzungstarif der Swissgrid als auch die Kosten für die allgemeinen Systemdienstleistungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und zwar mit Blick auf die Bewertung, die Höhe der Kosten und auch die verursachergerechte Verteilung der Kosten.
Es geht letztlich darum, ob diese Tarife gesetzeskonform sind oder nicht. Die Entscheide darüber müssen möglichst rasch erfolgen. Allerdings ist hier auch anzuerkennen, dass das Gebiet Neuland ist und eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes und der Beurteilung aufgrund des geltenden Rechts unerlässlich ist, wenn die Entscheide Bestand haben sollen. Alles andere würde noch einmal zu Rechtsunsicherheit und zu zusätzlicher Unruhe führen. Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert, der Elcom auf jeden Fall, allenfalls auch befristet, das dafür nötige Personal zur Verfügung zu stellen.
Wir begrüssen sodann die Initiative des Bundesrates, sofort mit allen Verantwortlichen - den Stromproduzenten, den Netzbetreibern, den Kantonen und Gemeinden - eine Aussprache durchzuführen und zu versuchen, im Dialog eine sofortige Verbesserung der schlechten Situation zu erreichen. Das Parlament selber sollte jetzt sicher nicht einfach ohne konkrete Grundlagen "dreinschiessen". Im Nachhinein ist zu sagen, dass wir die Übergangsfristen [PAGE 1465] wahrscheinlich zu kurz bemessen haben. Jetzt müssen aber die Entscheide der Elcom abgewartet werden, die ja für die Überprüfung der Rechtmässigkeit zuständig ist. Dann erst wird sich zeigen, ob es Verstösse gegen das Gesetz gegeben hat oder ob die Rechtsgrundlagen ungenügend sind. Dann, aber erst dann, sind allenfalls Massnahmen zu treffen und Korrekturen vorzunehmen.