Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Die so genannte Arzneimittel-Initiative ist - oder besser war - der Versuch eines von Apothekern dominierten Komitees, die neue Heilmittelgesetzgebung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Dieser Versuch ist auf der Basis einer rein grammatikalischen Auslegung des vorliegenden Initiativtextes durchaus gelungen. Wer jedoch die Zusatzpapiere des Komitees kennt, der weiss, dass insbesondere eine Einschränkung der kantonalen Hoheit bei der Selbstdispensation sowie ein Verbot des Internet- und Versandhandels angestrebt wurden und werden.
Mit anderen Worten: Ziel des Initiativkomitees war es, im neuen Heilmittelgesetz eine entsprechende Besitzstandwahrung zu erreichen oder den Besitzstand allenfalls sogar noch ausbauen zu können. Diese Zielsetzung wurde in der ersten Sessionswoche nochmals deutlich, als ein fortschrittliches, durchaus kostensenkendes und innovatives Versandhandelsmodell im Kanton Aargau in letzter Minute verhindert werden sollte - einmal mehr unter dem Vorwand der Sicherheit und des notwendigen Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten.
Es ist mir durchaus bewusst, dass Arzneimittel keine übliche Handelsware sind. Bei Medikamenten bestehen durchaus potenzielle Risiken, vor denen die Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend gewarnt und geschützt werden müssen. Anderseits darf es aber nicht sein, dass vor lauter Schutz der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt verhindert wird. Es ist aus meiner Sicht schon fraglich genug, dass wir bei Medikamenten mit staatlich verordneten Maximalpreisen operieren. Dies schränkt den Wettbewerb, insbesondere aber die freie Preisgestaltung bereits nachhaltig ein. Ein Verbot von neuen, sicheren Abgabekanälen wie des Versandhandels oder eine landesweite Einschränkung der direkten Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte - so den Papieren des Initiativkomitees zu entnehmen - hätte nichts anderes als Heimatschutz für privilegierte Distributionskanäle zur Folge.
Ich bin deshalb froh, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zur Arzneimittel-Initiative, aber auch in der Botschaft zum Heilmittelgesetz klar und deutlich festgehalten hat, dass die Kantone den Kreis der abgabeberechtigten Personen traditionell in eigener Verantwortung festlegen und dass sie dies durchaus erfolgreich getan haben. Dies wurde auch bei der Beratung des Krankenversicherungsgesetzes so beschlossen und soll letztlich auch weiterhin so bleiben; gerade weil die Gesundheit der Bevölkerung einen gewissen polizeilichen Schutz erfordert und rechtfertigt. Die Wirtschaftsfreiheit darf aber deshalb nicht vollumfänglich ausser Kraft gesetzt werden, zumindest nicht aus struktur- oder wirtschaftspolitischen Erwägungen. Doch genau dies ist das Ziel, das der sehr generell verfasste Initiativtext anstrebt.
Ich beantrage Ihnen aus Überzeugung, die vorliegende Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Dies im Bewusstsein, dass wir mit dem neuen Heilmittelgesetz die relevanten Punkte besprochen und gültig geregelt haben. Zudem warne ich davor, einer bestimmten Interessengruppe - wer immer das auch ist - über die Bundesgesetzgebung die Tür zur Besitzstandwahrung zu öffnen. Lassen wir es also nicht so weit kommen. Sagen wir Nein zu dieser Initiative und kämpfen wir, notfalls auch vor dem Volk, für unser seriös erarbeitetes, modernes und sicher tragfähiges Heilmittelgesetz.