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Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-01

Wortprotokoll

Heute früh hat die Einigungskonferenz zur parlamentarischen Initiative "Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen" stattgefunden. Während in den letzten Runden sowohl im Ständerat wie im Nationalrat die Resultate denkbar knapp waren, wenn auch immer in beiden Räten zugunsten der Zulassung kleiner Raucherrestaurationsbetriebe, so darf aus der Einigungskonferenz von einem klaren Resultat berichtet werden. Diese hat sich mit 17 zu 9 Stimmen für eine Zulassung von kleinen Restaurationsbetrieben als Raucherlokale ausgesprochen, wenn diese: a. eine dem Publikum zugängliche Gesamtfläche von höchstens 80 Quadratmetern haben; b. gut belüftet und nach aussen leicht erkennbar als Raucherlokale bezeichnet sind; c. nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, die einer Tätigkeit im Raucherlokal im Arbeitsvertrag zugestimmt haben.

Der in der letzten Runde in diesem Rat obsiegende Antrag auf Festhalten wurde nicht mehr in die Einigungskonferenz eingebracht. Gemäss den Angaben der ständerätlichen vorberatenden Kommission bedeutet eine maximale Fläche von 80 Quadratmetern, dass höchstens 20 Prozent aller Restaurants als Raucherbetriebe geführt werden könnten. Weil diese kaum alle um eine Ausnahmebewilligung ersuchen dürften und der Einbau einer Lüftung mancherorts zu aufwendig wäre, wird der Anteil in der Praxis wohl deutlich darunter liegen.

Der Antrag der Einigungskonferenz kann nur noch angenommen oder abgelehnt werden. Änderungsanträge sind nicht mehr möglich. Die Seite, die die parlamentarische Initiative Gutzwiller unterstützt hat, hat auch an der Einigungskonferenz nochmals engagiert für die parlamentarische Initiative gekämpft. Der Nichtraucherschutz der Arbeitnehmenden wurde dabei in den Vordergrund gerückt. Diesem Schutz wird mit der Formel der Einigungskonferenz Rechnung getragen. Die obsiegende Seite, die sich für den vorliegenden Antrag ausgesprochen hat, wies darauf hin, dass es den Kantonen unbenommen sei, strengere Bestimmungen zu erlassen. Es wurde auch als sinnvoll erachtet, dass der Bund ein Gesetz erlässt, das den Kantonen eine gewisse Handlungsfreiheit belässt.

Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Die die parlamentarische Initiative befürwortende Seite darf meines Erachtens zufrieden sein. Die parlamentarische Initiative Gutzwiller befreit uns alle vom störenden Rauch in Ess- und [PAGE 1472] anderen Restaurants. Sie schafft auch für alle Arbeitnehmenden, die das wünschen, einen rauchfreien Arbeitsplatz. Wenn nun eine moderate Ausnahmeregelung für kleine Restaurationsbetriebe ermöglicht werden soll, zeugt das einerseits von Respekt der doch starken Minderheit von Raucherinnen und Rauchern gegenüber, andererseits von einem Verständnis den Kleinbetrieben gegenüber, die ohne die rauchenden Gäste zu wenig Umsatz machen könnten und schliessen müssten. Damit wären diese dann so oder so, auch für Nichtraucherinnen, nicht mehr zugänglich.

Die Einigungskonferenz bittet Sie, ihrem Antrag zuzustimmen.