Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-02
Wortprotokoll
Nomen est omen, oder auf Deutsch ausgedrückt: Schon die Namensänderung des bisherigen Vormundschaftsrechts - neu heisst der Entwurf "Erwachsenenschutz" - weist darauf hin, in welche Richtung die materiellen Änderungen gehen. Mit dem Ausdruck "Erwachsenenschutz" ist bereits gesagt, was Inhalt des Entwurfes ist: Das neue Recht fokussiert nicht mehr auf eine Handlungsunfähigkeit von betroffenen Menschen, die somit bevormundet werden müssen, sondern es soll die Fähigkeiten von hilfsbedürftigen Menschen stärken und zum Tragen bringen. Bisher wurde ein hilfsbedürftiger Mensch bevormundet - ein Begriff, den wir im Sprachgebrauch eher negativ verwenden. Im vorliegenden Entwurf wird für die hilfsbedürftige erwachsene Person ein erhöhtes Selbstbestimmungsrecht angestrebt. Die Person soll mehr Möglichkeiten des Selbstschutzes erhalten; sie soll in ihrem Stellenwert höher geachtet werden. Das neue Gesetz setzt auf einen positiveren Ansatz gegenüber der hilfsbedürftigen Person.
Seit die Reform des Vormundschaftsrechts in den Gefilden des Parlamentes Einzug genommen hat, hat niemand Eintreten bestritten - mit Ausnahme von heute. Unsere Fraktion wird dies auch heute nicht tun. Im Gegenteil: Wir sind klar für Eintreten.
Das vor mehr als hundert Jahren verabschiedete Vormundschaftsrecht ist seither im Wesentlichen unverändert geblieben, und allein mit gesundem Menschenverstand kann abgeschätzt werden, dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen seither massiv verändert haben. Es besteht Handlungsbedarf. Im neuen Recht werden Massnahmen eingeführt, die besser als bisher der individuellen Situation und den Bedürfnissen der betroffenen Person angepasst werden können. Gleichzeitig wird eine Professionalisierung der Behörden und deren Arbeit angestrebt. Gerade diese Professionalisierung wird in der Praxis als dringend notwendig erachtet. Das neue Recht setzt zudem auf Solidarität innerhalb der Familie, indem die Unterstützung durch Familienmitglieder erleichtert und gestärkt wird.
Ich verzichte darauf, die Punkte noch einmal zu nennen, die in der Revision vorkommen, und möchte nun auf den Rückweisungsantrag der Minderheit Schwander zu sprechen kommen. Kollege Schwander will die Behördenreform nicht zulassen und damit eigentlich das Herzstück der ganzen Vorlage herausreissen. Gerade die Professionalisierung wird aus der Praxis nachhaltig und stetig gefordert. Sie ist auch in den Vernehmlassungsantworten gefordert worden. Je länger, je mehr wird darauf hingewiesen und auch beobachtet, dass überforderte Behörden zunehmend Hilfe von aussen einholen müssen. Eine professionelle Behörde besitzt dieses Wissen bereits, und genau darum soll sie auch eingeführt werden.
Zu den Kantonen: Es ist absolut richtig, auf die Autonomie der Kantone hinzuweisen. Ich erinnere mich allerdings an das Votum des Kantonsvertreters im Juli 2007, der bestätigte, dass man den Kantonen im Wesentlichen entgegengekommen sei, insbesondere bei den Fachgerichten. Er sprach sich schlussendlich für die vorliegende Regelung aus. Man ist den Kantonen in der Vernehmlassung entgegengekommen. Ein Verzicht auf einen Grundpfeiler der Vorlage mit Verweis auf die Kantone erscheint uns nicht verhältnismässig. Unverhältnismässig ist es auch im Ablauf der Zeit; das Verfahren in dieser Sache hat sehr lange gedauert. Bringen wir diesen gelungenen Entwurf nun zu Ende.
Ich bitte Sie einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.