Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktionslos · 2008-10-02
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Absatz 5 bei Artikel 17 mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen, wonach auch die Bestimmung in Absatz 5 erst auf die neue Legislatur in Kraft tritt. Im Unterschied zu anderen Bestimmungen, wo das Inkrafttreten erst auf die nächste Legislatur klar ist, wenn es nicht ausdrücklich anders beschlossen wird, ist es dies hier eben nicht; deshalb mein Antrag. Er erfolgt insbesondere mit Blick auf die praktischen Auswirkungen.
Was hätte nämlich eine solche Anpassung für unmittelbare Folgen? Sicher eine kleine, in aller Regel aber zu vernachlässigende arithmetische Korrektur für die betroffenen Fraktionen, aber - und das ist entscheidend - für alle betroffenen Ratsmitglieder würde dies mitten in der laufenden Legislaturperiode Probleme, sicher zum Teil weitreichende Auswirkungen mit sich bringen.
Heute ist es ja so, dass man in aller Regel - und ich spreche hier natürlich auch aus persönlicher Betroffenheit - die zugeteilten Kommissionssitze sozusagen mitnimmt, das heisst bis zum Ende der Legislaturperiode behält. Neu gäbe es eine Neuverteilung, bei der unter Umständen eine ganze Reihe von Ratsmitgliedern - und nicht nur die direkt betroffenen - mitten in einer Legislaturperiode einen neuen Kommissionssitz zu übernehmen hätten. Sie können selber nachvollziehen, was das bedeutet: Mitten in neue Themen einzusteigen, sind wir uns ja noch gewohnt, aber vor allem gerieten wir auch mitten in einen völlig neuen Terminplan, [PAGE 1489] den wir vielleicht nicht einmal mit langfristig geplanten beruflichen Verpflichtungen in Vereinbarung bringen können. Dies alles wegen eines absoluten Ausnahmefalls mit - ich sage es nochmals - wohl in aller Regel für den Gesamtrat oder eine Fraktion kleinen, für alle Direktbetroffenen aber sehr grossen Auswirkungen. Eine so weitreichende Veränderung sollte, mindestens gemäss unseren allgemeinen Rechtsgrundsätzen, nicht belastend rückwirkend bzw. ohne genügende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit beschlossen werden.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zu folgen und jetzt nicht mitten im laufenden Spiel die Regeln zu ändern und stattdessen, wie auch schon bei anderen gewichtigen Anpassungen, die grundsätzliche Neuregelung auf den Anfang der nächsten Legislatur vorzusehen. Die Konsequenzen sind dann für alle klar und im Voraus bekannt. Im Interesse des guten Funktionierens unseres Rates, aber auch, um mittels dieser Übergangsfrist klare Verhältnisse zu schaffen, bitte ich Sie noch einmal, meinem Antrag zuzustimmen.