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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat den Antrag Hutter Jasmin bei der Ausarbeitung der Vorlage geprüft und ihn abgelehnt.

Was sind die Argumente? Der Antrag Hutter Jasmin würde den Fraktionen ein starkes Druckmittel gegenüber Mitgliedern in die Hand geben, welche von der Fraktionslinie abweichen. Wenn sich ein Fraktionsmitglied von seiner Fraktion entfremdet und in der Folge aus der Fraktion austritt oder ausgeschlossen wird, verlöre dieses Ratsmitglied jede Möglichkeit zur Mitarbeit in den Kommissionen. Ein solches Pressionsinstrument ist vor dem Hintergrund des Instruktionsverbotes in der Bundesverfassung kritisch zu beleuchten. Artikel 161 der Verfassung sagt, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ohne Weisungen stimmen. So gesehen widerspricht der Antrag Hutter Jasmin der Bundesverfassung.

Die Frage ist auch, ob das Argument der SVP, es sei ein Verrat am Wählerwillen, wenn ein Ratsmitglied nicht gemäss dem Parteiwillen stimme, wirklich zutreffend ist. Man muss sehen: In unserem Wahlsystem wählen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur eine bestimmte Partei. Sie wählen auch einzelne Persönlichkeiten, indem sie auf ihren Wahlzetteln eben kumulieren und panaschieren. Folglich ist ein Ratsmitglied einerseits seiner Partei, andererseits aber auch seinen persönlichen Wählerinnen und Wählern in seinem Kanton verpflichtet. Weil die Kantone der Schweiz sehr verschiedenartig sind, ist es nichts als natürlich, dass auch die verschiedenen kantonalen Sektionen einer schweizerischen Partei nicht immer auf derselben Linie liegen. Es wäre deshalb systemwidrig, wenn eine Parteispitze eine derart dominante Stellung einnähme, wie es mit dem Antrag Hutter Jasmin möglich würde. Es geht beim scheinbar harmlosen Antrag Hutter Jasmin also um sehr grundsätzliche Fragen der Demokratie und unseres Bundesstaates.

Der Antrag Hutter Jasmin lag der Kommission gestern nicht vor. Gestützt auf den Kommissionsbeschluss vom 21. Februar 2008 bitte ich Sie, diesen system- und verfassungswidrigen Einzelantrag abzulehnen.