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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-02

Wortprotokoll

Das Gesetz will die Aufsicht über die Wohn- und Pflegeeinrichtungen den Kantonen übertragen. Das ist ganz sicher richtig so, wie es der Bundesrat vorschlägt und wie es auch der Ständerat beschlossen hat. Die Frage ist jetzt eigentlich nur die, ob noch ein zusätzlicher Hinweis darauf gemacht werden müsse - wie das die Minderheit will -, dass eben auch unangekündigte, unangemeldete Besuche in diesen Pflege- und Wohneinrichtungen möglich sein sollen.

Das Gesetz, wie es von der Mehrheit und vom Bundesrat vorgeschlagen wird und vom Ständerat beschlossen wurde, lässt das offen. Die Kantone können hier legiferieren. Jetzt müssen wir aber wissen, dass es heute zum absoluten Standard jeder Aufsicht gehört, dass auch unangemeldete Besuche durchgeführt werden. Gerade in Altersheimen, gerade in Wohnheimen, gerade in Pflegeeinrichtungen sind diese unangemeldeten Besuche heute ein Must. Man kann darauf nicht verzichten, weil dort sensible Einwohnende sind und betreut werden und weil dort möglicherweise nicht die gleichen Voraussetzungen dafür bestehen, dass sich Leute, die ungerecht oder falsch behandelt werden, auch entsprechend wehren können. Deshalb ist das ein heute absolut gängiger Standard, den wir nicht in einer Art vorschreiben müssen, die erst noch unverbindlich ist. Was die Minderheit nämlich vorschlägt, ist nur eine Ermächtigung, und eine solche nützt hier gar nichts, weil es keine Verpflichtung ist. Es ist eigentlich nur so ein Erinnerungszusatz, der hier vorgeschlagen wird. Mit solchen Dingen dürfen wir das Gesetz wirklich nicht belasten, mit Dingen, die klar sind, die zum heutigen Standard gehören, gar nichts Zusätzliches bringen und nicht verpflichtend sind.

Ich bitte Sie daher mit der deutlichen Mehrheit unserer Kommission, den Antrag der Minderheit abzulehnen und jenem der Mehrheit zuzustimmen.