Lexipedia

Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2008-10-02

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktionslos · 2008-10-02

Wortprotokoll

Mit der Motion Amstutz wird die LSVA ja nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die LSVA ist und bleibt sinnvoll, um vor allem den internationalen Güterverkehr vermehrt auf die Schiene umzulagern. Aber die Erhebung der LSVA und die Einteilung der Fahrzeuge in die entsprechenden Abgabekategorien sind heute tatsächlich ungenügend geregelt. Insbesondere gibt es keine klare Vorschrift, wann eine Euro-Norm von einer höheren in eine tiefere und damit teurere Abgabekategorie eingeteilt werden kann. Die verschiedenen rechtlichen Grundlagen geben dem Bundesrat nur die Kompetenz, die Einteilung alle zwei Jahre zu überprüfen, ohne klare Richtlinien dafür zu nennen. Die Folge ist erhebliche Rechtsunsicherheit, welche die Planung von Ersatzinvestitionen für die Transportunternehmen massiv erschwert. Das Ziel der Motion ist es deshalb, mit einer gesetzlichen Regelung zu gewährleisten, dass Fahrzeuge mindestens für zehn Jahre in der günstigsten Abgabekategorie eingeteilt bleiben. Das ist aus meiner Sicht sinnvoll. Eine solche Investitionssicherheit brauchen die Transportunternehmen.

Heute ist es so, dass die Transporteure nicht wissen, wie lange ein neues Fahrzeug in der günstigsten Kategorie bleibt und wann es abklassiert wird. Neuinvestitionen in Fahrzeuge sind so nicht kalkulierbar. Die Investitionssicherheit fehlt. Sobald Fahrzeuge einer Euro-Norm abklassiert werden, fallen sie im Wert und sind am Markt praktisch unverkäuflich, obwohl sie unter Umständen bei Weitem noch nicht amortisiert und auch in einem einwandfreien Zustand sind. Diese Schwierigkeiten sind für kleine Transportunternehmen in abgelegenen Gebieten noch grösser als für Unternehmen in zentraler Lage mit grossem Auftragsvolumen. In Randgebieten sind die Einsätze für die Fahrzeuge in der Regel spärlicher. Konkret heisst dies, dass die Fahrzeuge längere Zeit im Einsatz stehen müssen, um amortisiert zu werden. Diesem Umstand trägt die heutige Klassierung der Fahrzeuge in Euro-Normen nicht Rechnung. Die Motion kann diesen unbefriedigenden Zustand zum Teil beheben und korrigieren.

Mit dem geltenden System erreichen wir eigentlich auch die gewünschten Umweltziele mit weniger Schadstoffemissionen. Wenn die Abklassierungsintervalle so kurz sind, werden die Transporteure gezwungen, bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen neue Euro-Normen zu überspringen, weil die abklassierten Fahrzeuge noch nicht amortisiert werden konnten und mit Neuinvestitionen aus wirtschaftlichen Gründen zugewartet werden muss.

Natürlich hat die Umsetzung der Motion Amstutz finanzielle Ausfälle bei der LSVA zur Folge. Die Zahlen sind bekannt. Es gibt aber selten nur Vorteile bei einer neuen Lösung. Die finanziellen Ausfälle belaufen sich auf ungefähr 50 Millionen Franken jährlich. Davon sind natürlich auch die Kantone betroffen, mit etwa 17 Millionen Franken. Aber ich denke, dass diese Ausfälle zu verkraften sind. Die Verhältnismässigkeit spricht hier aus meiner Sicht für eine geregelte Abklassierung der Fahrzeuge. Gerade wenn ich an die kleineren Transportunternehmen an meinem Wohnort denke, muss ich sagen, dass sie heute durch die LSVA-Belastung beinahe erdrückt werden. Eine Korrektur der Abklassierungsregeln ist deshalb nötig. Die einheimischen Transporteure, die ich kenne, transportieren ihre Güter fast ausschliesslich in Regionen, wo eben vielfach die Bahn-Alternativen gänzlich fehlen. Sie können nicht auf die Bahn ausweichen und bezahlen trotzdem eine gleich hohe LSVA wie ihre Transportkollegen entlang internationalen Strecken, wo die Bahn sehr wohl eine Alternative zur Strasse darstellen kann. Die Berg- und Randgebiete sind bei der LSVA generell auch die Verlierer. Darum bin ich überzeugt, dass eine Entlastung in diesem Bereich in den Berg- und Randgebieten auch gesucht werden muss.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion Amstutz anzunehmen.