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Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-10-02

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen zuerst, obwohl das bereits aus dem Internet bekannt ist, meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates einer grösseren schweizerischen Logistik- und Transportunternehmung, welche immer wieder kleine Unternehmen, wirklich kleine Transportunternehmen, unter anderem wegen der LSVA übernehmen muss, weil sie mit diesen Lasten einfach nicht mehr existieren können.

Nun zur Motion Amstutz: Die Obergrenze, Sie haben das gehört, der LSVA-Tarife ist im Landverkehrsabkommen mit der EU klar geregelt. Ausserdem dürfen die LSVA-Erträge gemäss Bundesverfassung und Schwerverkehrsabgabegesetz auch nicht höher sein als die Kosten, die der Strassentransport zulasten der Allgemeinheit verursacht. Mit anderen Worten: Die nominale Höhe der LSVA-Sätze kann nicht beliebig gesteigert werden. Heute ist die Situation laut neuen Studien so, dass der Schwerverkehr per 2008 einen Kostendeckungsgrad von über 100 Prozent, nämlich 108 Prozent, aufweist. Das heisst, alle Kosten des Strassentransports, und zwar sowohl die internen wie die externen Kosten, sind gedeckt. Die LSVA darf deshalb - in absoluten Zahlen - eigentlich gar nicht mehr weiter erhöht werden. Natürlich ist der Staat, das wissen wir, aus fiskalischen Gründen, aber auch wegen des fundamentalen Ziels einer Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene an einer Einnahmensteigerung und an einer Umlagerungspolitik sehr interessiert. Aus rein fiskalistischen Gründen sollen die Erträge aus der LSVA so hoch sein wie nur möglich. Dazu wird ein meines Erachtens billiger Trick angewendet, indem nämlich in der Verordnung zur LSVA nicht klar geregelt ist, in welche Abgabekategorien die einzelnen Lastwagen fallen. Grundsätzlich gibt es drei Abgabekategorien, wobei die modernsten und damit auch saubersten Nutzfahrzeuge am wenigsten bezahlen müssen. Aufgrund fehlender Regelung in der Verordnung hat der Bundesrat nun die Möglichkeit, die Zuordnung der Nutzfahrzeuge willkürlich zu ändern. Momentan steht zur Debatte, bereits die Fahrzeuge, welche die Euro-3-Norm erfüllen, von der höchsten in die mittlere Kategorie zu versetzen. Sie müssen wissen, dass es sich hierbei um neue und erwiesenermassen saubere Fahrzeuge mit sehr wenig CO2-Ausstoss handelt, in welche die Unternehmen in der Schweiz grosse Anschaffungssummen investieren. Mit dieser Massnahme muss bei solchen Abklassierungen trotzdem mehr bezahlt werden, obwohl sich, wie gesagt, die gesamte Höhe der LSVA nicht ändert.

Unter solchen versteckten Erhöhungen leidet die Strassentransportbranche deutlich, weil die ganzen Berechnungen und Abschreibungsraten plötzlich völlig anders aussehen. Es ist ja nicht möglich, mit denselben LSVA-Sätzen weiterzukalkulieren, wenn willkürlich eine Abklassierung erfolgt. Zugleich leidet aber auch die gesamte Wirtschaft. Die Transporteure werden gezwungen, die höheren Kosten auf die Wirtschaft und schlussendlich auch auf die Konsumenten zu übertragen. Besonders schlimm ist dies, weil durch diese Massnahme die Kosten für den Transport von Gütern in der Schweiz, die jetzt schon sehr hoch sind, gegenüber den Kosten in den anderen Ländern in Europa noch weiter erhöht werden.

Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, die Motion Amstutz anzunehmen und für den Strassentransport eine saubere und klare Regelung bezüglich LSV-Abgabe zu ermöglichen.