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Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15

Wortprotokoll

Es geht um die Veräusserung von Immobilien, Bauten und Anlagen, welche das VBS nicht mehr benötigt. Unsere Kommission hat den neuen Artikel 130b mit einer Mehrheit von 5 zu 3 Stimmen beschlossen.

Was will dieser Artikel? Er will, dass beim Verkauf von nicht mehr benötigten militärischen Immobilien prioritär die Kantone und Gemeinden berücksichtigt werden. Nun, was heisst "prioritär"? Prioritär heisst nicht zu einem Sonderpreis, heisst nicht Verkauf von Immobilien zu einem Billigpreis an Kantone und Gemeinden. Das VBS muss marktkonforme Preise lösen. Aber es geht um ein Vorrecht, um ein Vorrecht zu Konkurrenzbedingungen für die Kantone und Gemeinden.

Um welche Fälle geht es? Welches sind praktische Beispiele? Zeughäuser und Waffenplätze wurden früher auf die grüne Wiese gestellt, ausserhalb der Orte. Die Siedlungen sind gewachsen. Die Zeughäuser und Waffenplätze sind nun mitten in den Orten, oft an bester Lage. Es geht um Bauland, das grossflächig genutzt werden kann. Wenn nun eine Liegenschaft verkauft werden soll, dann soll sie nach Auffassung der Kommissionsmehrheit zu Konkurrenzbedingungen [PAGE 552] zuerst den Kantonen und Gemeinden angeboten werden. Wo mehrere Angebote vorliegen, soll bei gleichem Angebot die Gemeinde oder der Kanton berücksichtigt werden.

In der Diskussion in der Kommission wurde die Befürchtung laut, damit könnte das bäuerliche Bodenrecht ausgehebelt werden. Wenn eine Wiese, zum Beispiel ein ehemaliger Gefechtsplatz, verkauft würde, dann müssten zwingend der Kanton oder die Gemeinde den Vorzug erhalten. Das ist nicht die Meinung. Das bäuerliche Bodenrecht bleibt bestehen. Es geht vor. Aber dort, wo jedermann erwerben kann, und das ist insbesondere bei Bauland im Siedlungsgebiet der Fall, sollen bei gleichen Bedingungen die Gemeinde, der Kanton den Vorzug erhalten.

Die näheren Kriterien, besagt Absatz 2, soll der Bundesrat regeln. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist das eine sinnvolle Lösung, weil solche Gebiete eben oft im Interesse der Kantone und Gemeinden sind, wenn sie diese Liegenschaften für Industrie, Bauland, Siedlungen, Gewerbe und andere Zwecke erwerben wollen.