Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Mit meiner Parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass der Bund analog zu Schiene und Strasse auch für die Finanzierung von Massnahmen aufgrund der Anwendung der Lärmschutzverordnung im Zusammenhang mit den Landesflughäfen zuständig ist. Das betrifft demzufolge Zürich-Kloten, Genf-Cointrin und in beschränktem Ausmass Basel-Mülhausen. Während bei Strassen und Bahnen für Lärmschutzmassnahmen eine öffentliche Finanzierung durch den Bund vorgesehen ist, soll die Luftfahrt diese Kosten selber tragen. Bei der Bahn z. B. ist diese Finanzierung mit dem Kredit im Betrag von 1,9 Milliarden Franken aus der FinöV-Vorlage sichergestellt. Besonders stossend an der heutigen Situation ist, dass für Flüge über schweizerischem Territorium schon seit langem Mineralölsteuern und -zuschläge bezahlt werden. Der Steuersatz beträgt 750 Franken pro tausend Liter. Der Steuerertrag für den Bund belief sich 1999 auf beträchtliche 52 Millionen Franken.
Was geschieht mit diesem Geld? Es fliesst in die Treibstoffzoll-Kasse und wird für Strassenbauten, Verkehrssicherheit, Umweltschutzmassnahmen und alles Mögliche in diesem Zusammenhang verwendet. Aber kein einziger dieser jährlich über 50 Millionen Franken fliesst in den Lärmschutz für den Luftverkehr; das ist unglaublich. Der Bund kassiert und überlässt das Lärmschutzproblem bei den Landesflughäfen den Flughafenbetreibern. Ich nehme an, Sie gehen mit mir einig, dass dies geändert werden muss.
Konkret müssen aufgrund der Lärmschutzverordnung in den belasteten Gebieten Schallschutzfenster installiert werden. Es dürfen keine Wohnbauten mehr errichtet und keine Gebiete neu eingezont werden. Für die Kosten von Schallschutzmassnahmen und Entschädigungsforderungen aus den baulichen Einschränkungen haben nach Lärmschutzverordnung die Verursacher aufzukommen, also nach Artikel 25 des Umweltschutzgesetzes die Flughafenbetreiber. Das UVEK schätzt die gesamten Kosten aus diesen Vorschriften aufgrund der heutigen Anzahl Flugbewegungen auf rund 220 Millionen Franken. Die vom Bundesrat eingesetzte Kommission kommt allerdings allein für den Flughafen Zürich-Kloten auf Schätzungen von 680 Millionen Franken für Entschädigungen und 99 Millionen Franken für Schallschutzmassnahmen. Andere Schätzungen - z. B. in den "Umweltfakten" 1/2000 - gehen sogar von Kosten im Betrag von einer Milliarde Franken allein für Entschädigungsforderungen und 150 Millionen Franken für Schallschutzmassnahmen aus. Es geht also in jedem Fall um Hunderte von Millionen Franken. Mein Vorstoss richtet sich gegen die Ungleichbehandlung von Luft- und Landverkehr.
Auch der Luftverkehr gehört zu einem wesentlichen Teil zum öffentlichen Verkehr. Eine Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand an Lärmschutzmassnahmen wenigstens im Umfang der einkassierten Steuern ist sicher gerechtfertigt. Der Luftverkehr kommt bis heute ohne Bundessubventionen aus, ganz im Gegensatz zu allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch das ist zu berücksichtigen.
Ich habe weder private noch geschäftliche Interessenverbindungen mit der Luftfahrt. Es geht mir ausschliesslich um eine einigermassen gleiche Behandlung aller Träger des öffentlichen Verkehrs bezüglich Finanzierung des Lärmschutzes. Es geht mir auch darum, zu verhindern, dass trotz gesetzlicher Grundlagen nichts zum Schutz der Flughafenanwohner geschieht - wie das immerhin fast zwanzig Jahre lang für die Anwohner von Bahnlinien der Fall war. Und ich möchte schliesslich, dass mindestens die Treibstoffzölle aus dem Luftverkehr der nachteilig betroffenen Bevölkerung in Form von Lärmschutzmassnahmen zugute kommen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Anliegens.