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Kuprecht Alex · Ständerat · 2008-09-15

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-15

Wortprotokoll

Artikel 47 Absatz 4 über den Einsatz des militärischen Personals ist eine der Kernbestimmungen dieses Militärgesetzes. Absatz 4 sieht vor, dass das Personal der Armee zu Ausbildungszwecken und insbesondere auch zu Einsätzen in Friedensförderungs- und Assistenzdiensten im Ausland verpflichtet und befehlsmässig abkommandiert werden kann. Diese Verpflichtung für das militärische Personal, Einsätze im Ausland zu leisten, entstammt der Problematik, dass trotz der fehlenden Bereitschaft, derartige Dienste freiwillig zu leisten, das notwendige Fundament der Einsatzbereitschaft der Schweizer Armee nicht gefährdet werden darf. Die Freiwilligkeit, derartige Dienste zu leisten, war jedoch das zentrale Argument bei der seinerzeitigen Abstimmungsvorlage für die Partnerschaft für den Frieden im Jahr 2000. Gerade diese Maxime war wohl entscheidend dafür, dass das schweizerische Stimmvolk dieser Vorlage damals zugestimmt hat.

Mit Absatz 4 brechen wir jedoch die damalige Absichtserklärung und muten nicht nur den Angehörigen der Armee enorm viel zu, sondern brüskieren damit auch deren Angehörige in kaum verständlicher und verantwortbarer Weise. Ich gebe zu, dass eine einmalige Abkommandierung oder gelegentliche Abkommandierungen wohl noch verkraftbar wären, sofern es sich um ein Land handelt, in dem die Schweiz tatsächlich ein direktes Interesse für einen friedensfördernden bzw. friedenserhaltenden Dienst hat. Dieser Absatz schafft jedoch die Möglichkeit, wiederkehrende Einsätze befehlen zu können, was zu einer äusserst belastenden Situation im familiären Umfeld derartig eingesetzter militärischer Angestellter führen könnte bzw. führen wird. Was wären die Folgen? Mit Kündigungen von derart spezialisierten Berufsleuten wie Helikoptermechanikern, Berufsoffizieren und Berufsunteroffizieren müsste vermehrt gerechnet werden, was alles andere als im Interesse unserer Armee liegen dürfte und unsere ausserordentlich hohen Bedürfnisse in Bezug auf die Ausbildung im eigenen Land weiter gefährdet.

Es ist heute nicht der Zeitpunkt gekommen, das Ansehen der Leistungsfähigkeit unserer Armee - oder von Teilen davon - bei ausländischen Behörden und der internationalen Generalität zu stärken. Wir haben in diesem Bereich im eigenen Land genügend Probleme zu lösen, wobei ich der festen Überzeugung bin, dass diese Probleme lösbar sind und auch gelöst werden. Dieser Absatz wird dennoch die angeheizte Diskussion rund um unsere Armee weiter und noch mehr belasten, was alles andere als wünschenswert ist. Es liegt mir heute sehr daran, auch diese etwas kritische Haltung in Bezug auf diesen Absatz 4 von Artikel 47 auf den Tisch zu legen, auch wenn es keinen Antrag auf Ablehnung seitens der Kommission gegeben hat. Ich hoffe jedoch, dass mit dieser Verpflichtung kein neuer Graben entsteht und somit auch keine ungewollte Welle von Kündigungen erfolgen wird.

Ich betrachte dieses Gesetz als Gesamtes und werde es selbstverständlich nicht wegen eines einzelnen Absatzes, der mir Probleme und Kummer bereitet, in der Gesamtabstimmung ablehnen, sondern es unterstützen.