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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-15

Wortprotokoll

Ich nehme nur noch Stellung zum Antrag Fetz. Eine Vorbemerkung: Ich teile die Auffassung von Frau Fetz, dass die Kantone - nicht alle Kantone - in Bezug auf die Grösse der Polizeikorps ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Ich sage das bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit. Es kann sicher nicht so sein, dass die Armee gleichsam an die Stelle der Polizei tritt.

Eine weitere Bemerkung, die die Botschaftsbewachung anbelangt: Die kann man jetzt wirklich nicht mehr als Beispiel anführen. Denn wir haben schon beim Entwicklungsschritt 2008-2011 dargelegt, dass die Botschaftsbewachung zu Ende geht. Also mit der Botschaftsbewachung hat das überhaupt nichts mehr zu tun; die geht jetzt zu Ende.

Ich habe ein gewisses Verständnis, Frau Fetz, wenn Sie davon sprechen, dass man dauerhafte Einsätze gleichsam limitieren soll, dass sie also nicht dauerhaft sein dürfen. Wenn ich dennoch zu einem anderen Schluss komme, dann aus den folgenden Überlegungen: Die erste Überlegung ist eine verfassungsmässige. Die Verfassung besagt in Artikel 58 Absatz 2: "Sie" - die Armee - "unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen." Eine solche Situation kann eben dauerhaft sein; das kann dauerhaft sein. Die Verfassung lässt eine Limitierung und eine Beschränkung schlechterdings nicht zu.

Nächste Überlegung: Ihr Hinweis, das dürfe nicht dauerhaft sein, ergibt sich meines Erachtens aus dem bestehenden Gesetzestext. Da habe ich auch schon verschiedentlich darauf hingewiesen, dass man meines Erachtens hier durchaus etwas rigider sein dürfte. Was besagt der bestehende Gesetzestext? Er besagt in Artikel 67 Absatz 1, für welche Zwecke die Armee überhaupt infrage kommt. Dort ist schon eine Beschränkung, man muss sie nur so anwenden. Ein weiterer Punkt betrifft Absatz 2. Es wird ganz klar gesagt, die Aufgabe, wie sie in Absatz 1 umschrieben wird, müsse im öffentlichen Interesse liegen und es dürfe den zivilen Behörden nicht mehr möglich sein, die Angelegenheit zu bewältigen. Damit haben wir ein klares Subsidiaritätsprinzip. Es kann nicht angehen, in normalen Lagen die Armee einzusetzen. Das verbietet das Gesetz.

Deshalb bin ich der Meinung, dass keinerlei weitere Einschränkungen mehr vorzusehen sind, wenn das bestehende Gesetz so angewendet wird; ich sehe es gar nicht so, wie [PAGE 550] der Nationalrat es sagt. Aber ich bin auch der Meinung, dass der Hinweis, die Wahrnehmung dauerhafter Assistenzdienste sei ausgeschlossen, in Anbetracht des geltenden Rechtes nicht nötig ist.

Noch eine Bemerkung zum WEF, Herr Bundesrat Schmid wird das wahrscheinlich auch noch sagen: Das WEF, Frau Fetz, ist ohne die Armee nicht durchführbar. Die Konkordate stellen die Polizeikräfte, die sie zur Verfügung stellen können, zur Verfügung, aber es braucht noch mehr. Wenn Sie das WEF als Beispiel für einen Einsatz anführen, der bei dauerhaftem Assistenzdienst keinen Platz haben soll, muss ich Ihnen sagen, dass das WEF sicherheitsmässig nicht mehr zu bewältigen wäre.

Noch eine letzte Bemerkung zur Armee im Zusammenhang mit dem verfassungsmässigen Auftrag der Assistenzdienste, wie sie im Gesetz vorgesehen sind: Wir müssen sehen, dass es in diesem Land im Bereich der Sicherheit nur eine Reserve gibt; das ist die Armee. Das müssen wir einmal einsehen. Wenn eine sicherheitspolitische Lage gröberen Ausmasses eintritt, sind die ordentlichen Sicherheitskräfte rasch - sehr rasch, sage ich Ihnen - ausgeschöpft, da sie nicht nachhaltig einsetzbar sind. Es gibt nur eine Reserve in diesem Land; das ist die Armee. Deshalb müssen wir das schon etwas differenziert betrachten, wenn wir jetzt von diesen Assistenzdiensten sprechen. Ich bin aber auch klar der Meinung, Frau Fetz, dass es nicht angehen kann, dass die Armee gleichsam für alles und jedes eingesetzt wird. Um das zu verhindern, brauchen wir aber Ihren Antrag nicht. Hierfür müssen wir nur das Gesetz strikt anwenden.

Ich bin deshalb der Meinung, dass wir den Antrag Fetz ablehnen sollten.